Einlegerschutz darf nicht reduziert werden
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Einlegerschutz darf nicht reduziert werden
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der franzoesischen Regierung beim heutigen Treffen der EU-Finanzminister eine Initiative zur Abschwaechung der geplanten Reform der Einlagensicherung eingebracht. Die von den Banken einzuzahlende Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme soll nunmehr lediglich 0,5 Prozent der Kundeneinlage betragen. Die EU-Kommission und das EU-Parlament haben bisher eine Einzahlungsverpflichtung von 1,5 Prozent vorgesehen.
Mit der Drittelung der Einzahlungsverpflichtung will die Bundesregierung vor allem die grossen deutschen Privatbanken zulasten des Schutzes der Sparerinnen und Sparer entlasten. Bei einer groesseren Bankpleite liessen sich die Entschaedigungsansprueche der Kunden aber kaum mit einer so niedrigen Zielausstattung der Einlagensicherung finanzieren.
Auch die vorgesehene Nachzahlungspflicht in das Einlagensicherungssystem bietet keinen wirklichen Schutz, da bei einer Bankpleite befuerchtet werden muss, dass sich auch die anderen zahlungsverpflichteten Banken in einer angespannten Situation befinden.
Die Bundesregierung gibt somit erneut den Interessen der Bankenlobby den Vorrang vor dem Schutz der Sparerinnen und Sparer.
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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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