Vorratsdatenspeicherung: Kürzer ist nicht besser
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Vorratsdatenspeicherung: Kürzer ist nicht besser
Deshalb wendet sich der DJV auch gegen eine Initiative der EU-Kommission, Deutschland wegen der bislang nicht umgesetzten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein Vertragsverletzungsverfahren anzuhängen. Im April hatte die Kommission bereits einen Prüfbericht zur Umsetzung dieser Richtlinie vorgelegt. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, Telefon- und Internetdaten für mindestens sechs Monate zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte das entsprechende Gesetz Anfang März 2010 jedoch für verfassungswidrig erklärt und verfügt, dass die gespeicherten Verbindungsdaten unverzüglich gelöscht werden mussten.
Die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser begrüßte den Appell von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger an die EU-Kommission, angesichts der deutschen Verfassungsgerichtsentscheidung die derzeitige EU-Politik zur Vorratsdatenspeicherung zu überdenken.
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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