Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Jugendliche wegen tödlicher Messerattacke auf Hamburger S-Bahnhof
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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Jugendliche wegen tödlicher Messerattacke auf Hamburger S-Bahnhof
Der Hauptangeklagte wurde vom Landgericht Hamburg wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Seine Mitangeklagten, die den Messereinsatz nicht bemerkt hatten, wurden wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Beihilfe hierzu schuldig gesprochen.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des wegen Totschlags verurteilten Haupttäters sowie eines Gehilfen durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit ebenso rechtskräftig wie die Verurteilung des dritten Jugendlichen, der keine Revision eingelegt hatte.
Beschluss vom 8. Juni 2010 ? 5 StR 181/11
Landgericht Hamburg ? 604 Ks 21/10 ? Urteil vom 9. Dezember 2010
Karlsruhe, 22. Juni 2011
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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