Kinderkommission: Das Recht der Kinder auf gesundes Aufwachsen ist ein zentrales Grundrecht
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Kinderkommission: Das Recht der Kinder auf gesundes Aufwachsen ist ein zentrales Grundrecht
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages sieht das Recht der Kinder auf gesundes Aufwachsen als zentrales Grundrecht an und hat sich immer wieder mit dem Themenbereich "Kinder und Gesundheit" befasst. Nunmehr hat sie ausgehend von dem interfraktionellen Antrag "Medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sichern und verbessern" aus dem Jahr 2002 in vier öffentlichen Expertengesprächen überprüft, welche Forderungen umgesetzt wurden und wo es noch Handlungsbedarf gibt.
Im Rahmen dieser Gespräche und Diskussionen mit zahlreichen Expertinnen und Experten hat sie festgestellt, dass es seit 2002 viele Fortschritte gegeben hat und die Gesetzeslage auch meist gut ist. Probleme bestehen jedoch insbesondere bei der Umsetzung vor Ort.
Die gewonnenen Erkenntnisse führten zu Schlussfolgerungen und Forderungen, die auf der Website der Kommission unter dem folgenden Link nachgelesen werden können: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/17-10_Stellungnahme_Kinder_und_Gesundheit.pdf
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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