DB: Verkehrsminister Hermann stellt geltendes Recht in Frage
ID: 446593
DB: Verkehrsminister Hermann stellt geltendes Recht in Frage
(Berlin, 24. Juni 2011) Äußerungen in einem Zeitungsinterview nähren Zweifel daran, ob das Land Baden-Württemberg seiner vertraglich vereinbarten Projektförderungspflicht nachkommt. Hermann stellte die Frage: "Was hat denn die Bahn für ein Baurecht?"
Tatsache ist, dass die DB keine Bauarbeiten ohne geltendes Baurecht begonnen hat. Für die Teilprojekte, in denen gebaut wird, gibt es keinerlei "entscheidende Veränderungen", wie der Minister behauptet. Insbesondere das von ihm angeführte Beispiel der Bauarbeiten für das Grundwasser-management zeigt die subjektive Einschätzung des Ministers, bei denen er offensichtlich mehr seine persönliche Haltung zum Projekt artikuliert, anstatt die unzweideutige Rechtslage zu vertreten. Die beantragten Änderungen heben das bestehende Baurecht nicht auf. Auch das Eisenbahn-Bundesamt als oberste Aufsichtsbehörde der Bahn hat das Baurecht vor wenigen Tagen ausdrücklich bestätigt.
Die DB hält sich selbstverständlich an geltendes Recht, an geschlossene Verträge und an die Vereinbarungen aus der Schlichtung. Umgekehrt erwartet die DB dies selbstverständlich auch von allen anderen Projektpartnern.
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt: Konzernsprecher/
Leiter Unternehmenskommunikation
Oliver Schumacher
Ressort Infrastruktur
Sprecher Martin Walden
presse@deutschebahn.com
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 446593
Anzahl Zeichen: 1721
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 229 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DB: Verkehrsminister Hermann stellt geltendes Recht in Frage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Bahn AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).