Schutz vor Diskriminierung ins Grundgesetz
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Schutz vor Diskriminierung ins Grundgesetz
Jahrestag des Christopher Street Day erklärt die Bundesgeschäftsführerin der Partei DIE LINKE, Caren Lay:
700.000 Menschen zogen am vergangenen Wochenende beim Berliner CSD durch die Straßen der Stadt ? eine bunte, fröhliche Manifestation für die Rechte von Schwulen und Lesben, ein Signal für Toleranz und friedliches Miteinander. DIE LINKE war mit einem eigenen Wagen und Politikerinnen und Politikern dabei.
Soviel sich in den vergangen Jahrzehnten getan hat, soviel bleibt noch zu tun. Daran ändern bunte Feiern nichts. Die Diskriminierung im Alltag ist nach wie vor hoch, wenn es um die Akzeptanz von Lebensentwürfen geht, die anders als die ? vermeintliche ? Norm sind.
Der Jahrestag der Ereignisse in der Christopher Street ist für DIE LINKE daher auch Anlass für Forderungen. DIE LINKE fordert die rechtliche Gleichstellung der Vielfalt der Lebensweisen. Menschen, die anders als die gesellschaftliche Norm aussehen, leben oder lieben, müssen vor Diskriminierung geschützt werden. Der Staat ist verpflichtet, ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft für sie zu sichern. DIE LINKE steht deshalb für die Aufnahme des Schutzes vor Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes.
Lesben und Schwule müssen in Fragen der Adoption Heterosexuellen endlich gleichgestellt werden. DIE LINKE fordert die Gleichstellung aller Lebensweisen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings gehört daher endlich auf die Tagesordnung!
Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin
Pressesprecher: Alexander Fischer
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alexander.fischer@die-linke.de
Stellvertretende Pressesprecherin: Marion Heinrich
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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