KOLB: Endlich faire Regelung für NVA-Wehrpflichtige (28.06.2011)
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KOLB: Endlich faire Regelung für NVA-Wehrpflichtige (28.06.2011)
Auf dem Verordnungsweg tritt mit Wirkung zum 1. Juli eine Neuregelung für die Anrechnung von Verletztenrenten ehemaliger NVA-Wehrpflichtiger in Kraft, für die die FDP lange gekämpft hat.
Bisher wurden Verletztenrenten früherer Wehrpflichtiger der NVA voll auf evtl. zustehende Sozialleistungen angerechnet. Dies war eine klare Benachteiligung gegenüber Berufs- und Zeitsoldaten der NVA.
Ich bin sehr froh, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun eine Verordnung erlassen hat, mit der diese Situation aufgelöst wird. In der Fünften Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II / Sozialgeld-Verordnung wird festgelegt, dass Verletztenrenten dann nicht komplett als Einkommen zu berücksichtigen sind, wenn sie aufgrund eines in Ausübung der Wehrpflicht in der NVA erlittenen Gesundheitsschadens erbracht werden. Die Höhe des nicht zu berücksichtigenden Betrages richtet sich dabei nach der Höhe der Grundrente, die wegen Erwerbsminderung aufgrund des Grades der Schädigungsfolgen zu zahlen wäre.
Ich halte das für eine faire Lösung, mit der eine Ungerechtigkeit, die unbeabsichtigt aufgrund der Überführung des DDR-Rentenrechts ins bundesdeutsche System aufgetreten war, beseitigt wird.
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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