KAUCH: Bundestag beschließt Gleichstellung von Lebenspartnern im Beamtenrecht

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KAUCH: Bundestag beschließt Gleichstellung von Lebenspartnern im Beamtenrecht



(pressrelations) - BERLIN. Zur Gleichstellung von Lebenspartnern im öffentlichen Dienstrecht, die der Bundestag gestern am späten Abend beschlossen hat, erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Schwulen- und Lesbenpolitik Michael KAUCH:

Auf Initiative der FDP-Fraktion hat der Bundestag eingetragene Lebenspartner im Beamten-, Soldaten- und Richterrecht sowie im Entwicklungshelfergesetz mit Ehegatten gleichgestellt. Die Entscheidung fiel mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Grünen gegen die Stimmen der SPD.

Was wir beschlossen haben, war längst überfällig. Während gesetzliche Rentenversicherte beim Tod des Lebenspartners seit 2005 eine Hinterbliebenenrente erhalten, ging bisher der Lebenspartner eines Bundesbeamten komplett leer aus. Außerdem erfolgt nun bei Besoldung und Beihilfe ebenfalls eine Gleichstellung mit verheirateten Kollegen. Das ist nur recht und billig, denn bei den Pflichten sind die eingetragenen Lebenspartner ja schon längst mit Ehegatten gleichgestellt.

Im Laufe der Wahlperiode hatten FDP und Union bereits eingetragene Lebenspartner bei Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und BAföG mit Ehegatten gleichgestellt.

Doch wir sind bei der Gleichstellung noch nicht am Ende. Ziel der FDP-Fraktion ist die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Bei der Einkommensteuer und beim Adoptionsrecht werden eingetragene Lebenspartner noch immer benachteiligt. Auch diese Diskriminierung muss ein Ende haben. Gerade bei der Einkommensteuer erinnern wir den Koalitionspartner an die Bestimmungen des Koalitionsvertrages. Dort haben wir vereinbart, dass wir auch im steuerlichen Bereich gleichheitswidrige Benachteiligungen eingetragener Lebenspartner abbauen werden.


Kontakt:
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-50116
Fax: 030-227-56143

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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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