Beschluss des EU-Parlaments zur Kennzeichnung von Nano-Lebensmitteln ist ein Anfang. Aigner und Röttgen müssen Nano-Datenbank einrichten
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Beschluss des EU-Parlaments zur Kennzeichnung von Nano-Lebensmitteln ist ein Anfang. Aigner und Röttgen müssen Nano-Datenbank einrichten
Nano-Materialien werden als Rieselhilfen in Lebensmitteln wie Salz oder Brühe oder zur Verkapselung von Wirkstoffen in Konservierungsmitteln, Farbstoffen und Vitaminen verwendet. Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern, werden winzige Nano-Partikel auch als UV-Filter in Verpackungsmaterialien und für antibakteriell wirkende Beschichtungen eingesetzt. Bekannt ist, dass Nano-Materialien im Vergleich zu größeren Partikeln oftmals veränderte Eigenschaften aufweisen. Mögliche Risiken bei Aufnahme der winzigen Teilchen über den Magen-Darm-Trakt sind bisher jedoch kaum erforscht.
Nach Kosmetika sind Lebensmittel die zweite Produktgruppe, bei der künftig gekennzeichnet werden muss, ob sie Nano-Materialien enthalten. "In vielen anderen Produkten wie Reinigungsmitteln, Baumaterialien oder Kleidung können Nano-Materialien jedoch weiterhin eingesetzt werden, ohne dass der Verbraucher es weiß", kritisierte Vengels.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner und Umweltminister Norbert Röttgen müssten die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank veranlassen, die sichtbar mache, in welchen Produkten Nano-Materialien enthalten seien. Röttgen habe sich zwar für ein solches Register ausgesprochen, passiert sei bisher jedoch nichts. In Frankreich und Belgien werde die Einrichtung eines solchen Nano-Registers bereits diskutiert.
Eine vom BUND im Internet unter www.bund.net/nanodatenbank eingerichtete Nano-Datenbank informiert über Nano-Partikel in über 600 Produkten.
Pressekontakt:
Jurek Vengels, BUND-Nano-Experte, Tel. 030-27586-422 bzw.
Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030?27586-425/489, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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