Bundesfinanzhof entscheidet über Geschäftsveräußerung im Ganzen
ID: 448040
Die Veräußerung eines Unternehmens oder separaten Teilbetriebes wird unter den Bedingungen des § 1Abs. Ia UStG von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Seit Einführung dieser Bestimmung im Jahr 1994 befasst sich die Rechtsprechung immer wieder mit der Frage, wann genau die Umsatzsteuerbefreiung in Frage kommt. Das Büdelsdorfer Steuerbüro Teubert erläutert, welche Anforderungen sie stellt.
Ein Unternehmen geht als Ganzes auf den neuen Besitzer über, wenn der Käufer mit den von ihm erworbenen Vermögenswerten in der Lage ist, die bisherigen Leistungen des übergangenen Unternehmens unverändert fortzuführen. Die Rechtsprechung sieht dies auch dann als gegeben an, wenn der Erwerber beträchtliche eigene Finanzmittel für die Leistungserbringung aufwenden muss, oder die Räumlichkeiten des Unternehmens modernisiert und verändert.
Der Bundesfinanzhof urteilte kürzlich, dass eine Geschäftsveräußerung im Ganzen auch bei der Veräußerung eines vermieteten Geschäftsgebäudes in Betracht käme. Erheblich sei, ob dieser den bisherigen Unternehmenszweck fortführen könne und würde.
Handelt es sich bei der Geschäftstätigkeit des veräußernden Unternehmers hingegen primär um die Vermietung von betrieblichen Immobilien, ist deren Veräußerung an einen in ihnen produzierenden Unternehmer nicht umsatzsteuerbefreit. Hier liegt der eigentliche Unternehmenszweck des Veräußerers in der Vermietung. Diese wird nun gerade fortgesetzt, wenn der Käufer das von ihm gemietete Objekt erwirbt.
Das deutsche Steuerrecht ist äußerst kompliziert. Geht es um die optimale Ausgestaltung der Unternehmensveräußerung und andere unternehmerische Steuerfragen steht das Büdelsdorfer Steuerbüro Teubert seinen Mandanten engagiert zur Seite.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pressekontakt
Steuerberater Hans-Jürgen Teubert
Parkallee 2
24782 Büdelsdorf
Telefon: 04331 / 35 99 0
Telefax: 04331 / 35 99 50
E-Mail: info(at)teubert-steuerbuero.de
Homepage: www.teubert-steuerberater.de
Datum: 22.07.2011 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 448040
Anzahl Zeichen: 2570
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hans-Jürgen Teubert
Stadt:
Büdelsdorf
Telefon: 04331-35990
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 458 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesfinanzhof entscheidet über Geschäftsveräußerung im Ganzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Steuerberater Hans-Jürgen Teubert (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).