Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts während und nach seinem Umzug
ID: 448723
Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts während und nach seinem Umzug
1. Während der dreijährigen Bauphase werden mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen ausschließlich am Dienstsitz "Waldstadt" (Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe) stattfinden. Wenngleich die Postanschrift des Bundesverfassungsgerichts (Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe / Postfach 1771, 76006 Karlsruhe) gleich bleibt, können Schriftsätze persönlich nur am Dienstsitz "Waldstadt" abgegeben werden. Die Telefon- und Telefaxverbindungen sowie die E-Mail-Anschriften bleiben unverändert.
2. Während der Umzugsphase gelten folgende Besonderheiten:
- Persönlich oder durch Boten können Schriftstücke bis einschließlich Freitag, 22. Juli 2011, an der Pforte des Dienstsitzes "Schloßbezirk" abgegeben werden.
- Am Samstag, 23. Juli 2011, wird voraussichtlich umzugsbedingt keine persönliche Abgabe möglich sein. Ein Briefkasten steht selbstverständlich an beiden Dienstsitzen für den Einwurf von Schriftstücken und Postsendungen zur Verfügung.
- Ab Sonntag, 24. Juli 2011, können Schriftsätze persönlich nur noch an der Pforte am Dienstsitz "Waldstadt" abgegeben werden.
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
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Datum: 22.07.2011 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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