Intensiv-Sprachkurse am LSI jetzt in mehreren Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt
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Weiterbildung für Arbeitnehmer
In der Regel haben Arbeitnehmer das Recht auf eine Woche Weiterbildung (Bildungsurlaub) im Jahr bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Dadurch haben sie die Möglichkeit, wichtige berufliche Zusatzqualifikationen zu sammeln. Mehr Informationen zu den Rahmenbedingungen und zur Anerkennung einzelner LSI-Kurse sind auf der Internetseite www.lsi-bochum.de/das-lsi/bildungsurlaub abrufbar.
Über das LSI
Die zentrale Aufgabe des LSI besteht in der konzeptionellen Entwicklung und praktischen Durchführung von Intensivkursen in den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Russisch, Japanisch, Koreanisch, Persisch, Dari und Türkisch. Die Kurse sind dem übergeordneten Ziel verpflichtet, auf wissenschaftlicher Grundlage in möglichst kurzer Zeit eine praxis-taugliche Kommunikationsfähigkeit in den gelehrten Sprachen zu ermöglichen. Die Inten-sivsprachkurse dauern in der Regel 2 bzw. 3 Wochen.
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Datum: 26.07.2011 - 13:47 Uhr
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