Neuauflage der Köln WelcomeCard mit über 100 Vergünstigungen
ID: 453038
Neuauflage der Köln WelcomeCard mit über 100 Vergünstigungen
Köln (nrw-tn). Mit erstmals mehr als 100 Vergünstigungen geht die Neuauflage der Köln WelcomeCard an den Start. Ab 1. August 2011 ist die von der KölnTourismus GmbH herausgegebene Karte erhältlich. Weitere Neuerungen: Die WelcomeCard ist künftig auch an den stationären Ticketautomaten und in den Fahrgastzentren der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) erhältlich und es gibt eine neue Version für Gruppen: Sie kostet 19 Euro und gilt für bis zu fünf Personen, unabhängig vom Alter. Für neun Euro können Einzelpersonen, Touristen oder Geschäftsreisende, die Köln WelcomeCard 24 Stunden lang nutzen. Sie gewährt insgesamt 107 Vergünstigungen von bis zu 50 Prozent aus den Bereichen Kunst und Kultur, Sightseeing, Gastronomie und Events sowie freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr.
Wer über KölnTourismus seine Hotelübernachtung in der Domstadt bucht, erhält gegen Vorlage der Buchungsbestätigung eine Köln WelcomeCard im Wert von neun Euro gratis. Dieses Angebot gilt für Buchungen, die auf der Internetseite und im Service-Center von KölnTourismus sowie über die Hotline 0221/221 30 400 erfolgt sind. ADAC-Mitglieder zahlen bei der Vorlage ihrer Mitgliedskarte im Service-Center einen Sonderpreis.
Internet: www.koelntourismus.de
Pressekontakt: KölnTourismus GmbH, Monika Schmid, Telefon: 0221/221 23327, E-Mail: monika.schmid@koelntourismus.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 29.07.2011 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 453038
Anzahl Zeichen: 1677
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 333 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neuauflage der Köln WelcomeCard mit über 100 Vergünstigungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Tourismus NRW (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).