Insolvenzverfahren über Göttinger Gruppe
„Anlegergelder wurden in Milliardenhöhe verbrannt“,
urteilt Insolvenzverwalter Peter Knöpfel.
Stuttgart, 25.03.2008: Heute fand die Gläubigerversammlung vor dem Insolvenzgericht in Göttingen statt. Über acht Monate ruhte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG aufgrund eines Streits über die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts Göttingen.
In seinem Bericht an die Gläubigerversammlung zeichnete der Insolvenzverwalter ein genaues Bild über den Vermögensstatus der Insolvenzschuldnerin: Die Gesellschaft verfüge lediglich über ein liquides Vermögen von einer Million Euro. Auch durch die Verwertung der Immobilien wachse
die Vermögensmasse nicht entscheidend, so dass die Anleger nahezu leer ausgehen.
Für Unruhe sorgte im Vorfeld die Ankündigung des Insolvenzverwalters Peter Knöpfel: Er wollte den Anlegern kein Stimmrecht gewähren. Der daraus resultierende Ruf nach Abwahl des Verwalters erbrachte kein deutliches Ergebnis, was eine erneute Zählung der Stimmen zur Folge
hat. Das Insolvenzgericht Göttingen bezog auch heute keine klare Stellung, ob es sich bei den Anlegern um Insolvenzgläubiger handele, deren Stimmrecht anerkannt werde.
Der Insolvenzverwalter erkennt die Möglichkeit an, Nachforderungen an die Anleger zu stellen.
„Für die Anleger besteht damit die Gefahr, dass sie neben dem bereits verlorenen Kapital weiteres Geld an den Insolvenzverwalter zahlen müssen. Da nahezu allen Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Securenta AG zustehen, sollten sie diese auch geltend machen“, empfiehlt Rechtsanwalt Florian Johst.
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden
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abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.
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Sabine Berekoven, Nina Königsmark
Rothenbaumchaussee 5
20148 Hamburg
Tel.: 040/4130 960
Fax: 040/4130 9620
Mail: berekoven(at)agentur-borgmeier.de
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Datum: 25.03.2008 - 17:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.03.2008
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