Wirkung der Luftverkehrsteuer muss schnell auf den Pruefstand
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Wirkung der Luftverkehrsteuer muss schnell auf den Pruefstand
Die Luftverkehrsteuer ist schaedlich fuer den Standort Deutschland. Das haben auch endlich die Abgeordneten der Regierungskoalition erkannt. Union und FDP sind jetzt gefordert, schnellstmoeglich eine Evaluation der Folgen der Luftverkehrsteuer einzufordern. Eine diesbezuegliche Forderung der SPD-Bundestagsfraktion wird seit Monaten immer wieder vom Bundesfinanzministerium zurueckgewiesen.
Die Evaluation der Luftverkehrsteuer darf nicht erst im Sommer 2012 erfolgen. Vor allem sollte das Bundesfinanzministerium bereits fuer das Haushaltsjahr 2012 an einem Ausstiegskonzept arbeiten. Klar ist, dass die Luftverkehrsteuer keine oekologische Lenkungswirkung erzielt. Im Gegenteil: Der Luftverkehr wird zu grenznahen auslaendischen Flughaefen umgelenkt, Reisezeiten und -wege verlaengern sich. Vor allem schadet die Steuer dem Flughafenstandort Deutschland mit seinen Arbeitsplaetzen. Eine Luftverkehrsteuer darf - wenn ueberhaupt - nur als EU-Regelung eingefuehrt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Noch immer ist nicht geklaert, wie es mit der Luftverkehrsteuer bei Fluegen zu norddeutschen Inseln weitergeht. Auch dort wird eine Luftverkehrsteuer fuer alle erhoben, die auf ein Flugzeug angewiesen sind, um auf die Inseln zu gelangen. Fuer den oft nur wenige Minuten dauernden Flug, der die Funktion eines Nahverkehrs erfuellt, werden acht Euro Luftverkehrsteuer faellig. Hier muss schnellstmoeglich eine unbuerokratische Loesung her.
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Datum: 02.08.2011 - 12:00 Uhr
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