Umstrittene Praxis bei Beamten-Leistungsprämien in Kommunen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen

Umstrittene Praxis bei Beamten-Leistungsprämien in Kommunen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen

ID: 455088
(ots) -

Sperrfrist: 03.08.2011 01:00
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In Schleswig-Holstein und Niedersachsen verfahren mehrere Städte,
Gemeinden und Kreise nach der umstrittenen Praxis, einem Großteil
ihrer Beamten Leistungsprämien zu gewähren. Obwohl laut Landesrecht
in der Regel nur 15 Prozent der jeweiligen Mitarbeiter eine solche
Zahlung bekommen dürfen, gibt es nach Recherchen des Radioprogramms
NDR Info viele Kommunen, in denen deutlich mehr Bedienstete
begünstigt werden. In einigen Fällen bekamen fast alle Beamten eine
Prämie, die eigentlich nur für "herausragende Leistungen" vorgesehen
ist.

Nach Recherchen von NDR Info halten sich in Schleswig-Holstein
mehrere Landkreise nicht an die Verordnung des Landes. Im Kreis
Steinburg etwa bekamen 73 Prozent der Beamten eine Prämie, auch die
Kreise Dithmarschen und Schleswig-Flensburg überschritten den
Informationen des Senders zufolge die Grenzen. Zudem gab es in
mindestens fünf Gemeindeverwaltungen Verstöße, die inzwischen von den
jeweiligen Aufsichtsbehörden moniert wurden - die Gemeinden befinden
sich in den Kreisen Lauenburg, Ostholstein und Plön.

In Niedersachsen gewähren der Kreis Aurich (ca. 90 Prozent) und
die Stadt Delmenhorst (78 Prozent) den Informationen des Senders
zufolge Leistungsprämien, ohne die Vorgaben der Landesverordnung
einzuhalten. Im Landkreis und der Stadt Osnabrück, wo die umstrittene
Praxis im Juli bekannt geworden war, ermittelt zurzeit die
Staatsanwaltschaft. Alle betroffenen Kommunen betonen allerdings,
dass es nicht zu Mehrausgaben komme - die sowieso für die Prämien
vorgesehene Summe werde nur anders verteilt, hieß es.

Die für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenministerien in
beiden Ländern haben eine landesweite Überprüfung der


Prämienzahlungen angeordnet, offizielle Ergebnisse soll es in einigen
Wochen geben. Laut den entsprechenden Landesverordnungen können
Kreise und Gemeinden kommunalen Beamten eine Prämie in Höhe eines
Anfangsgrundgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe gewähren.
Demnach dürfen allerdings nur höchstens 15 Prozent oder in
Sonderfällen 30 Prozent der Beschäftigten begünstigt werden.

Die Gewerkschaft für kommunale Beamte und Angestellte (Komba)
macht vor allem die komplizierte Rechtslage für die Verstöße
verantwortlich: "Wir halten dieses Vorgehen für richtig. Wir müssen
dem Gesetzgeber wirklich zeigen, dass wir ein Defizit in der
Rechtsordnung haben", sagte der Landesvorsitzende in
Schleswig-Holstein, Kai Tellkamp, zu NDR Info. Kritiker bemängeln,
dass bei einer Verteilung von Prämien an einen Großteil der Beamten
der Leistungsgedanke in den Hintergrund trete.

Viele Kreise und Kommunen halten die bestehenden Regelungen für
generell untauglich und wenden sie deswegen nicht an. Die Stadt
Neumünster beispielsweise teilte NDR Info mit, sie sehe in den
Landesverordnungen "keine ausreichende Grundlage", eine
leistungsorientierte Bezahlung von Beamten zu ermöglichen. Vor allem
kritisieren Kreise und Städte die unterschiedlichen Regelungen für
Beamte und Angestellte, in deren Tarifvertrag Prämienregelungen
festgeschrieben sind. Der Landkreis Peine sprach von einem
"Spannungsfeld". In Schleswig-Holstein ist inzwischen eine
Neuregelung geplant.

Zitate frei bei Nennung NDR Info.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den NDR Info Reporterpool,
Benjamin Großkopff und Kersten Mügge, Tel.: 040/4156 3412.

2. August 2011



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NDR Presse und Information
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