Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts: Entlassung wegen HIV ist r

Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts: Entlassung wegen HIV ist rechtswidrig

ID: 456351
(ots) - Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage eines
HIV-positiven Chemielaboranten abgewiesen, dessen Arbeitgeber ihm in
der Probezeit wegen der Infektion gekündigt hatte. Dazu erklärt die
Deutsche AIDS-Hilfe (DAH):

Das Urteil des Arbeitsgerichts ist enttäuschend, denn es hat
offenbar nicht anerkannt, dass der 24-jährige Sebastian F. (Name
geändert) aufgrund seiner HIV-Infektion unter dem besonderen Schutz
des Allgemeinen Gesetzes zur Gleichbehandlung (AGG) stand. Das AGG
schützt vor einer Kündigung aufgrund von Behinderungen - auch während
der Probezeit.

DAH-Vorstandsmitglied Winfried Holz: "Das Arbeitsgericht hat die
Gelegenheit verpasst, Rechtsgeschichte zu schreiben. Es hätte bei
dieser Gelegenheit klar stellen können, dass auch Menschen mit HIV
und andere chronisch Kranke durch das AGG vor Diskriminierung
geschützt sind."

HIV-Infektionen oder chronische Erkrankungen werden im Gesetz
nicht explizit genannt, der Diskriminierungsschutz bezieht sich aber
nach Auffassung der Deutschen AIDS-Hilfe natürlich auch auf
Behinderungen, die durch HIV entstanden sind. Das Bundesministerium
für Gesundheit teilt diese Einschätzung in seinem 'Bericht zum
Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie der
Bundesregierung'. Und die Versorgungsämter stufen eine HIV-Infektion
auch dann als zehnprozentige Behinderung ein, wenn noch keine
klinischen Symptome auftreten.

Die Deutsche AIDS-Hilfe fordert schon lange, den Schutz vor
Diskriminierung aufgrund von chronischen Krankheiten im AGG
ausdrücklich festzuschreiben. "Immer wieder wird uns von Ausgrenzung
und rechtswidrigen Kündigungen berichtet", sagt DAH-Vorstand Winfried
Holz. "Menschen mit HIV müssen zuverlässig vor Diskriminierung im
Arbeitsleben geschützt werden!"

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber, die Eckert und Ziegler


EuroPet GmbH, während der Probezeit im Rahmen der betriebsärztlichen
Untersuchung einen HIV-Test durchgeführt. Die Kündigung erfolgte dann
mit Verweis auf das positive Testergebnis. Als Begründung gab das
pharmazeutische Unternehmen an, es müsse seine Kunden vor einer
HIV-Infektion schützen.

"Diese Argumentation ist absurd", sagt Silke Eggers,
DAH-Referentin für soziale Sicherung und Versorgung. "Es bestand
keinerlei Gefahr für Kollegen oder Kunden. Im Arbeitsalltag kann HIV
nicht übertragen werden. Ein HIV-Infektion ist prinzipiell kein
zulässiger Kündigungsgrund."

Sebastian F. und sein Anwalt wollen nun die schriftliche
Urteilsbegründung abwarten und dann voraussichtlich Berufung
einlegen.

Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet Arbeitgebern an, sie im Umgang mit
dem Thema HIV am Arbeitsplatz zu unterstützen, zum Beispiel durch
Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und Belegschaften.

Weitere Informationen: www.aidshilfe.de



Pressekontakt:
Deutsche AIDS-Hilfe
Holger Wicht
Referent für Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher
030 69 00 87 16
holger.wicht@dah.aidshilfe.de

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Goodyear Dunlop verlängert Standortsicherungspakt EU-Gelder bieten neue Perspektiven im Regierungsbezirk Arnsberg
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.08.2011 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 456351
Anzahl Zeichen: 3375

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 212 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts: Entlassung wegen HIV ist rechtswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

UN-Versammlung zu HIV: So wird Aids sicher nicht beendet! ...

Gemeinsame Pressemitteilung von Aktionsbündnis gegen AIDS, AIDS Action Europe und Deutsche Aidshilfe Resolution der Staatengemeinschaft bleibt hinter Erwartungen zurück: Erneut ist keine Einigung auf eine ambitionierte Strategie mit konkreten Fin ...

LGBTIQ*-Orten droht der Lockdown-Knockout ...

Deutsche Aidshilfe zum heutigen IDAHOBIT: Queere Menschen mitdenken und stärken, Schutzräume schützen und erhalten. Nötig sind Finanzhilfen und Beteiligung. LGBTIQ* sind von der Covid19-Pandemie in besonderer Weise belastet. Zum einen wurden ih ...

Alle Meldungen von Deutsche AIDS-Hilfe e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z