Mindener Tageblatt: Kommentar zu Entschädigung für Kindsmörder Gäfgen: /
Die kalte Logik des Rechts
ID: 456573
man sich lieber nicht vorstellen. Späte Reue über seine schändliche
Tat scheint er jedenfalls nicht zu empfinden, auch sind ihm die
Gefühle der Angehörigen seines Opfers wohl offenkundig gleichgültig.
Wäre ihm ein wie auch immer gearteter Rest moralischen Empfindens
verblieben, müsste allein der Gedanke an die Eltern seine
Endlos-Prozessiererei verbieten. Doch er klagt und klagt, stilisiert
sich als Opfer. Und verdrängt seine grausame Tat: die Ermordung eines
arglosen Jungen aus Habgier. Marcus Gäfgen erhält nun also auch noch
3000 Euro Schmerzensgeld für das Androhen von Schmerzen durch
Polizeibeamte, die von ihm das Versteck des zu diesem Zeitpunkt von
ihnen noch lebend geglaubten Opfers erfahren wollten. Dafür waren
Polizisten bereits juristisch zur Rechenschaft gezogen worden. Die
schlechte Nachricht ist: Das muss der Rechtsstaat und müssen mit ihm
dessen Bürger aushalten. Die gute: Gerade darin erweist er sich als
solcher. Man kann in Fällen wie diesem - und gewiss in manchen
anderen auch - an seiner kalten Logik und seinem unerbittlichen
Gleichheitsprinzip (ver)-zweifeln. Das ist nur zu menschlich und
verständlich. Doch ist Bestandteil unserer Wertordnung eben auch die
feste Überzeugung, dass ihre Geltung nicht verwirken kann, wer gegen
sie verstößt - das nämlich lieferte sie letztlich beliebiger
Auslegung aus. Marcus Gäfgen hat sein Recht in dieser Frage bekommen,
so schwer dem Richter diese Entscheidung auch fiel und so sehr sie
sicherlich das Rechtsempfinden vieler Bürger erschüttern wird.
Gleichwohl hat sich der Täter mit seiner zynischen Strapazierung des
Rechtswegs ein weiteres Mal außerhalb der Gesellschaft gestellt.
Verständnis schuldet sie ihm nicht.
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Mindener Tageblatt
Christoph Pepper
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Datum: 04.08.2011 - 18:16 Uhr
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