Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Schmerzensgeld für einen Mörder
Recht gesprochen
JÜRGEN JUCHTMANN
ID: 456587
Landgericht hat Recht gesprochen - wie es sich in einem Rechtsstaat
gehört. Es dreht einem in diesem Fall den Magen um, aber jeder
Straftäter, auch wenn er ein unvorstellbar grausames Verbrechen an
einem Kind begangen hat, ist nach den Maßstäben unserer Gesetze zu
behandeln und zu verurteilen. Die können auch bei besonders schweren
Vergehen nicht nach Gutdünken einzelner Polizeibeamter außer Kraft
gesetzt werden. Menschen, deren Rechtsempfinden das widerspricht,
müssen sich fragen lassen, ob sie wirklich in einem Gemeinwesen leben
wollen, das mutmaßliche Täter mit Folter zu Geständnissen zwingt.
Wollen wir uns mit Unrechtsstaaten auf eine Stufe stellen? Auch ein
bisschen Folter oder ihre Beschränkung auf schwerste Verbrechen kann
es nicht geben. Sollen in Deutschland wieder Menschen foltern und
gefoltert werden, wie während des dunkelsten Kapitels unserer
jüngeren Geschichte? Das Gericht hat klargestellt: Es war ein Fehler,
Gäfgen Folter anzudrohen. Es hat aber gleichzeitig mit der relativ
geringen Entschädigung für den Mörder deutlich gemacht, dass es bei
seiner Entscheidung weniger um den Täter als vielmehr um die
Gesundheit des deutschen Rechtssystems ging.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.08.2011 - 18:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 456587
Anzahl Zeichen: 1513
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 238 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Schmerzensgeld für einen Mörder
Recht gesprochen
JÜRGEN JUCHTMANN"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).