WAZ: Ein Arbeitskampf bleibt Kampf. Kommentar von Kai Wiedermann
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bessere Arbeitsbedingungen ringen, ist das nichts für
Harmonie-Süchtige. Bei einem Arbeitskampf kracht es schon mal.
Besonders sauer reagiert ein Teil der Öffentlichkeit immer dann,
wenn Streiks Busse, Bahnen oder Kindergärten lahmlegen, oder - wie im
Fall der Fluglotsen - wohlverdiente Urlaube bedroht sind. Dann steht
schnell die Frage im Raum: Darf die das, die Gewerkschaft?
Dass die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) nicht alles darf,
hat in der vergangenen Woche das Arbeitsgericht entschieden. Der
erste angedrohte Streik war illegal. Aber: Hätte sich die GdF
geschickter angestellt, hätte sie streiken dürfen. Das Streikrecht
ist von der Verfassung geschützt.
Die Mitarbeiter der Flugsicherung und deren Gewerkschaft haben
Macht. Dass sie diese in den Ferien zeigen, ist naheliegend. Wer
etwas durchsetzen will, greift dort an, wo es wehtut.
Das Vorgehen der GdF ist riskant. Ihre Mitglieder könnten bald als
"gierige Erpresser" dastehen, denen ein Durchschnittsverdienst von
über 100 000 Euro nicht reicht. Dass sie vornehmlich "gegen
Missmanagement in einem Bundesunternehmen" und für "mehr Sicherheit
im Luftraum" einstehen wollen, wie sie intern betonen, davon weiß
kaum jemand. Die GdF hat sich selbst in die Defensive gebracht.
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Datum: 08.08.2011 - 19:30 Uhr
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