RNZ: Hoffnungslos - Kommentar zu Krawallen in London
ID: 458939
einen Bürgerkrieg. In der Tat zieht sich ein tiefer Riss durch die
britische Gesellschaft. Die Unterschiede sind allerdings nicht
politischer sondern sozialer Natur. Während in der Londoner City
Milliarden an den Finanzmärkten hin- und hergeschoben werden,
dominieren in vielen Randbezirken der Stadt Armut und
Arbeitslosigkeit. Hoffnung auf Besserung gibt es dort nicht. Die
Jugendlichen sehen schon bei ihren Eltern, was ihnen bevorsteht: Ein
Leben von staatlichen Transferleistungen - die immer weiter gekürzt
werden. Die Wut und Perspektivlosigkeit finden nun ein Ventil in den
Krawallen. Dennoch ist es keine Rebellion oder gar Revolution, die
derzeit in London stattfindet. Denn die Gewalt dient nur dem
Frustabbau und der persönlichen Bereicherung. Auf der "Wunschliste"
der Plünderer stehen dabei vor allem Flachbildfernseher und Handys.
Zudem verwüsten die Randalierer ihre eigenen Stadtteile - und treffen
damit nicht etwa den Staat oder die Reichen, sondern ihre ebenso
mittellosen Nachbarn. Mehr Polizei alleine wird die Lage aber
höchstens kurzfristig beruhigen. Wenn die Regierung Cameron die
sozialen Einschnitte weiter vorantreibt, dürfte dies zu einem wahren
Flächenbrand führen. Dass dabei an der falschen Stelle "gespart"
wird, zeigen die aktuellen Krawalle: Deren Schäden gehen schon jetzt
weit in die Millionen.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
Telefon: +49 (06221) 519-0
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.08.2011 - 20:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 458939
Anzahl Zeichen: 1663
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Heidelberg
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 261 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RNZ: Hoffnungslos - Kommentar zu Krawallen in London"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rhein-Neckar-Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).