Rechtsschutz speziell für Druck- und Medienunternehmen

Rechtsschutz speziell für Druck- und Medienunternehmen

ID: 460089

Nur wenige Wochen, nachdem die kostenlose Wertermittlung für Printunternehmen eingeführt wurde, wartet die GBH-Medien-Police® mit einem weiteren Highlight auf. Ab sofort kann in den Versicherungsschutz auch eine speziell für Druck- und Medienunternehmen entwickelte Rechtsschutzversicherung integriert werden, die weit über den Deckungsumfang herkömmlicher Firmen-Policen hinausgeht. So enthält sie einen Urheber-Rechtsschutz, mit dem sich das Unternehmen gegen den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung wehren kann (z.B. bei Verwendung ungenehmigten Bildmaterials). Werden durch Berichterstattung oder Fotos Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, hilft ein weiterer Baustein der Police bei der Abwehr von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen. Die neue Deckung bietet darüber hinaus Schutz bei vertraglichen Auseinandersetzungen mit Kunden und Lieferanten, also in Streitfällen, die gerade für mittelständische Unternehmen existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Ein umfassender Daten-Rechtsschutz sowie die sonst üblichen Leistungen einer Firmenrechtsschutzversicherung runden die Police ab. Das in dieser Form völlig neue Produkt wird exklusiv durch GBH bereit gestellt.



(firmenpresse) -
Wolfgang Ossenbrüggen, Justiziar bei GBH und einer der Mitbegründer der GBH-Medien-Police®, zu den Hintergründen der neuen Rechtschutzversicherung: „Bei unseren Gesprächen mit Unternehmen haben wir immer wieder festgestellt, dass im Bereich des Rechtsschutzes die marktüblichen Standard-Produkte den Bedürfnissen der Branche nicht gerecht werden.“ So gebe es für die besonders kostenintensiven und relevanten Rechtsrisiken bislang keine adäquate Versicherungslösung und wenn, dann nur zu kaum bezahlbaren Prämien. Beispiele dafür sind die Nutzung von Bildern, auf denen neben der eigentlichen Person auch Menschen zu sehen sind, für deren Abbildung keine Freigabe vorhanden ist oder die Verwendung von Texten, an denen Urheberrechte Dritter bestehen. Auch die immer häufiger von Agenturen angebotene Arbeit mit und in sozialen Netzwerken sowie die damit verbundenen Risiken sind im Rahmen der Deckungsbausteine zu versichern. Gerade hier sei die Zahl der Verfahren sprunghaft angestiegen.

Nicht optimal, so Ossenbrüggen, wäre in den gängigen Produkten auch, dass der Arbeits-Rechtschutz generell eingeschlossen sei. „Sind Unternehmen in den Druck- und Medienverbänden organisiert, ist die juristische Unterstützung bei Arbeitsstreitigkeiten in der Regel in den Mitgliedsbeiträgen eingeschlossen“, so Ossenbrüggen. „Die Unternehmen müssen also doppelt bezahlen.“

Neuartige Produktkombinationen
Die flexible Modulbauweise des neuen Produktes, das GBH gemeinsam mit einem Versicherungspartner und Fachleuten aus der Druck-Branche erarbeitet hat, ermöglicht nun einen individuellen Versicherungsschutz. So lassen sich z.B. Doppelungen der oben beschriebenen Art komplett ausschließen. Ossenbrüggen: „Weil der Arbeits-Rechtschutz aus der Basis-Deckung herausgenommen und in ein Zusatzmodul ausgegliedert wurde, haben wir standardmäßig Leistungen aus den typischen Medien-Bereichen wie den Urheber-Rechtschutz und Daten-Rechtsschutz integrieren können. Unternehmen, die bisher an der Notwendigkeit, vor allem aber an der Kosten-Nutzen-Relation von Rechtsschutz-Versicherungen zweifelten, würden nun eine ganz neue Option bekommen. Dies gelte umso mehr, als es mit dem Zusatzmodul ‚Vertrags-Rechtsschutz‘ erstmalig möglich werde, vertragliche Streitigkeiten des Unternehmens abzusichern. Dieses Modul sei wie alle anderen zu einem fairen Preis zu haben. Bereits in der Basis-Deckung sind eine beitragsfreie Bonitäts- und Wirtschaftsauskunft sowie eine kostenfreie Anwaltshotline enthalten. Unternehmen können das Rechtsschutzpaket grundsätzlich auch ohne Nutzung der GBH-Medien-Police® abschließen; ist die GBH-Medien-Police schon im Einsatz, kann der Rechtsschutz nachträglich integriert werden.



Kosten nicht abzuschätzen
Bezogen auf den Rechtsschutz sind heute viele Medienunternehmen zu gering oder gar nicht abgesichert. Ossenbrüggen: „Das Problem liegt nicht in der eigenen Klagemöglichkeit, sondern darin, verklagt zu werden.“ Häufig seien die Kosten eines Rechtsstreits nämlich im Vorhinein gar nicht festzulegen und stiegen sehr schnell in die Höhe. „Man kann sagen“, so der Jurist, „dass ein Verfahren, das einen Streitwert von 15.000 Euro hat und über zwei Instanzen verhandelt wird, Kosten in etwa gleicher Höhe auslöst.“ Hinzu käme, dass der Ausgang eines Verfahrens sehr unsicher sei. Nach Statistiken des Justizministeriums würden bei etwa 55 Prozent der Fälle die Kläger gewinnen.

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Datum: 11.08.2011 - 11:53 Uhr
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