SPATZ: Vorwürfe der Opposition abwegig (11.08.2011)
ID: 460302
SPATZ: Vorwürfe der Opposition abwegig (11.08.2011)
Die Vorwürfe der Opposition sind haltlos. Wir haben bei unserem Mehrheitsvotum die im Laufe der Untersuchungen zu Tage geförderten Kommunikationsmängel und Verfahrensfehler klar umrissen und Ross und Reiter unserer Kritik benannt. Es ist bezeichnend, dass beispielsweise die SPD als Kronzeugen ihrer Kritik an unserem Votum zwei ehemalige Verteidigungsminister heranzieht, die weder mit dem Sachverhalt als solchem noch mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses in irgendeiner Weise befasst waren.
Eine Reihe von Vorwürfen, gerade der Sozialdemokraten, können nicht unkommentiert im Raum stehen:
Die SPD irrt, wenn sie der FDP bei der Arbeit des Untersuchungsausschusses "Gleichgültigkeit" unterstellt. Wir haben uns an der Arbeit des Untersuchungsausschusses genau dann engagiert beteiligt, wenn wir davon überzeugt waren, dass es sich um zielgerichtete Aufklärungsarbeit handelt, von der wir uns einen effektiven Nutzen für den Einsatz unserer Bundeswehr und die konkrete Regierungsarbeit erhoffen konnten. Nicht beteiligt haben wir uns dagegen an abstrusen Verschwörungstheorien mancher Oppositionskollegen und endlosen Vernehmungen von Zeugen, die zum Teil schlicht nichts zum Sachverhalt beitragen konnten.
Die SPD irrt, wenn sie der Koalition die Missachtung des eigentlichen Untersuchungsgegenstandes, namentlich der sachgerechten Aufklärung des Luftangriffs, zum Vorwurf macht. Gerade die Oppositionsparteien haben immer wieder den untauglichen Versuch unternommen, den parlamentarischen Untersuchungsausschuss als Bühne für ein "Spektakel Guttenberg" zu missbrauchen.
Die SPD irrt, wenn sie behauptet, die Schlussfolgerung der Koalition zum Verhalten von Oberst Klein sei mit der militärischen Bewertung nicht vereinbar. Für uns gilt, dass im Lichte aller nach dem Luftschlag vorliegenden Informationen, der Luftschlag militärisch nicht angemessen war. Trotzdem können und dürfen wir die damaligen Umstände und Bedrohungen, wie sie Oberst Klein vorfand, nicht ausblenden, weshalb sein Verhalten und seine Entscheidung für den Luftschlag trotz unzweifelhaft begangener Verfahrensfehler nachvollziehbar ist.
Die SPD irrt, wenn sie den Koalitionsfraktionen unterstellt, wir hätten den Untersuchungsausschuss dafür genutzt, einen lange gedienten Generalinspekteur zu beschädigen. Die zu Tage geförderten Gebaren und eigenmächtigen Maßnahmen von Herrn Schneiderhan, die im Rahmen der Untersuchungen ans Licht kamen, sprechen eine eindeutige Sprache. Im Übrigen beziehen sich unsere Bewertungen auf das konkrete Verhalten von Generalinspekteur Schneiderhan und Staatssekretär a.D. Wichert in Bezug auf den konkreten Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses Kunduz.
Die SPD irrt, wenn sie den untauglichen Versuch unternimmt, den Presse- und Informationsstab des Bundesverteidigungsministeriums für die mangelnde Kommunikation in den ersten Tagen nach dem Luftschlag verantwortlich zu machen. Die Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass von Seiten des Generalinspekteurs sowie von Seiten des Staatssekretärs sowohl Minister Dr. Jung als auch sein Pressesprecher nicht mit den jeweils vorliegenden Informationen ausgestattet und nur selektiv über neue Erkenntnisse unterrichtet wurden. Auf dieser Grundlage war in einer solch dramatischen Situation eine zuverlässige Kommunikation schlicht unmöglich.
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227 523 78
E-Mail: pressestelle@fdp-bundestag.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 11.08.2011 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 460302
Anzahl Zeichen: 4018
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 197 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"SPATZ: Vorwürfe der Opposition abwegig (11.08.2011)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FDP-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).