Bei Depression Medikamente nicht eigenmächtig absetzen
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Bei Depression Medikamente nicht eigenmächtig absetzen
Verschiedene Gründe für Non-Compliance lassen sich am Beispiel der medikamentösen Behandlung depressiver Patienten verdeutlichen. Zu Beginn der Arzneimitteltherapie bemerken Patienten oft noch keine Stimmungsaufhellung, aber bereits Nebenwirkungen wie Mundtrockenheit oder Gewichtszunahme. Weil sie an der Wirksamkeit zweifeln, setzen einige Patienten das Antidepressivum auf eigene Faust ab. Dieses vorschnelle Absetzen kann vermieden werden, wenn der Arzt und der Apotheker den Patienten über den verzögerten Wirkungseintritt des Antidepressivums aufklären. Wenn nötig, kann der Arzt einen Wirkstoff mit schnellerem Wirkungseintritt verordnen. Schmidt: "Wenn nach einiger Zeit die Wirkung der Antidepressiva einsetzt und sich die Stimmung aufgehellt, nehmen manche Patienten die Antidepressiva nur noch unregelmäßig ein ? auch aus Angst, abhängig zu werden. Das ist falsch." Für eine Erhaltungstherapie wird empfohlen, nach dem Abklingen der akuten Depression die Antidepressiva einige Monate lang weiter einzunehmen. So wird das Risiko eines Rückfalls verringert.
Ärzte und Apotheker wollen gemeinsam die Arzneimitteltherapie verbessern. Die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sehen in ihrem "Zukunftskonzept" Maßnahmen vor, wie sie die Arzneimitteltherapie preiswerter und besser gestalten können. Auf Basis einer Wirkstoffverordnung und einer Medikationsliste wollen sie ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten.
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Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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Datum: 11.08.2011 - 16:30 Uhr
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