Bei Depression Medikamente nicht eigenmächtig absetzen

Bei Depression Medikamente nicht eigenmächtig absetzen

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Bei Depression Medikamente nicht eigenmächtig absetzen



(pressrelations) - - Nimmt ein Patient verordnete Medikamente nicht wie vorgesehen ein, kann das verschiedene Gründe haben. Etwa jeder zweite Patient, der eine Langzeittherapie braucht, zeigt eine mangelnde Therapietreue, auch Non-Compliance genannt. "Vergesslichkeit ist nur eine Ursache für Non-Compliance. Patienten haben ganz unterschiedliche Gründe, warum sie ein Medikament nicht wie vorgesehen einnehmen", sagt Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Wenn der Arzt oder der Apotheker seine Patienten offen auf Probleme mit der Arzneitherapie anspricht, erfährt er viel über die Ängste und Probleme. Im persönlichen Gespräch lassen sich oft Lösungen finden, die die Therapietreue erhöhen."

Verschiedene Gründe für Non-Compliance lassen sich am Beispiel der medikamentösen Behandlung depressiver Patienten verdeutlichen. Zu Beginn der Arzneimitteltherapie bemerken Patienten oft noch keine Stimmungsaufhellung, aber bereits Nebenwirkungen wie Mundtrockenheit oder Gewichtszunahme. Weil sie an der Wirksamkeit zweifeln, setzen einige Patienten das Antidepressivum auf eigene Faust ab. Dieses vorschnelle Absetzen kann vermieden werden, wenn der Arzt und der Apotheker den Patienten über den verzögerten Wirkungseintritt des Antidepressivums aufklären. Wenn nötig, kann der Arzt einen Wirkstoff mit schnellerem Wirkungseintritt verordnen. Schmidt: "Wenn nach einiger Zeit die Wirkung der Antidepressiva einsetzt und sich die Stimmung aufgehellt, nehmen manche Patienten die Antidepressiva nur noch unregelmäßig ein ? auch aus Angst, abhängig zu werden. Das ist falsch." Für eine Erhaltungstherapie wird empfohlen, nach dem Abklingen der akuten Depression die Antidepressiva einige Monate lang weiter einzunehmen. So wird das Risiko eines Rückfalls verringert.

Ärzte und Apotheker wollen gemeinsam die Arzneimitteltherapie verbessern. Die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sehen in ihrem "Zukunftskonzept" Maßnahmen vor, wie sie die Arzneimitteltherapie preiswerter und besser gestalten können. Auf Basis einer Wirkstoffverordnung und einer Medikationsliste wollen sie ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten.



Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de


Kontakt
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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Datum: 11.08.2011 - 16:30 Uhr
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