Studienplatzklage : Auf eigene Faust oder mit Anwalt
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Studienplatzklage : Auf eigene Faust oder mit Anwalt
Eine Studienplatzklage besteht immer aus mindestens zwei Schritten: einem Kapazitätsantrag an die Hochschule und einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Je nach Bundesland gelten für den Kapazitätsantrag verschiedene Fristen. Finanztest listet in einer Übersicht auf, welche Fristen für die einzelnen Bundesländer gelten und erklärt Schritt für Schritt, was Studenten beachten müssen.
Im günstigsten Fall kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung und die Universität bietet einen Studienplatz an. Der angehende Student muss dann zwischen 120 und 180 Euro Gebühren zahlen. Teurer und schwieriger wird es für Studenten, wenn die Universität den Kapazitätsantrag ablehnt. In den meisten Bundesländern muss der Bewerber dann innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und direkt klagen. Ab diesem Punkt ist die Hilfe eines Anwalts zu empfehlen. Insgesamt muss dann mit dann mit Kosten von rund 1500 Euro gerechnet werden. Die Rechtsschutzversicherung springt hierfür in der Regel nicht ein.
Der ausführliche Test findet sich in der September-Ausgabe von Finanztest oder im Internet unter www.test.de/studienplatz.
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Datum: 16.08.2011 - 12:00 Uhr
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