Justizminister Kutschaty zu Sicherungsverwahrung: 'Im Bundesjustizministerium hat man den Ernst

Justizminister Kutschaty zu Sicherungsverwahrung: 'Im Bundesjustizministerium hat man den Ernst der Lage nicht begriffen'

ID: 463265

Justizminister Kutschaty zu Sicherungsverwahrung: "Im Bundesjustizministerium hat man den Ernst der Lage nicht begriffen"



(pressrelations) -
17.08.2011

"Im Bundesministerium der Justiz hat man den Ernst der Lage noch nicht begriffen." Mit diesen Worten kommentierte Justizminister Thomas Kutschaty heute (Mittwoch, 17.08.2011) in Düsseldorf die Ergebnisse der Staatssekretärskonferenz zur Sicherungsverwahrung (SV). Die Justizstaatssekretärin des Bundes hatte am Dienstag ihre Länderkolleginnen und -kollegen in Berlin über die Pläne zur Neuordnung der SV informiert. Grund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai, das die bestehenden Regelungen zur SV für verfassungswidrig erklärt und ein grundlegend neues "Gesamtkonzept" angemahnt hat.

"Im Juli hat das Bundesministerium lediglich für einen Teil der nötigen Reformen 'Eckpunkte? vorgelegt, die schlimmstenfalls der Bevölkerung das Risiko für fehlgeschlagene Therapiebemühungen aufbürden", kritisierte Kutschaty. Der massiven Kritik der Länder sei es zu verdanken, dass der Bund gestern eingelenkt habe und eine Länderarbeitsgruppe, an der sich auch Nordrhein-Westfalen beteiligt, um Erarbeitung eines Alternativvorschlags gebeten habe. "Das hätten wir schon viel früher haben können. Wieder ist nutzlos Zeit verstrichen", so Kutschaty.

Die Länderjustizminister hatten bereits bei der Justizministerkonferenz im Mai die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeboten. Auf diesen Vorschlag war das Bundesministerium jedoch nicht eingegangen. Kutschaty äußerte in diesem Zusammenhang sein Unverständnis für die aktuellen Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium: "Der Vorwurf, die Länder würden ein Scheitern der Reform in Karlsruhe oder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte riskieren, ist absurd! Im Gegensatz zum Bund sind wir aber der Ansicht, dass die Türen nicht weiter aufgemacht werden sollen als vom Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention gefordert."

Das Bundesjustizministerium hatte zudem Anfang August angekündigt, für den übrigen bundesgesetzlichen Reformbedarf ebenfalls Vorschläge zu unterbreiten. "Gestern haben wir nun erfahren, dass die Bundesministerin für die Zukunft keinerlei Änderungsbedarf sieht", so Kutschaty weiter. Offenbar wolle sie nicht wahrhaben, dass auch ihre Neuregelungen aus dem Jahr 2010 hinfällig sind: "Damit liegt sie falsch."



Minister Kutschaty betonte: "Wir brauchen künftig eine Handhabe, um jene Gewalt- oder Sexualstraftäter geschlossen unterzubringen, bei denen erst im Nachhinein eine hohe Gefährlichkeit und psychische Störung erkannt werden." Das Bundesverfassungsgericht habe die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch mit Wirkung für die Zukunft für verfassungswidrig erklärt. Der problematische Personenkreis lasse sich aber weder durch die primäre oder vorbehaltene Sicherungsverwahrung noch durch das Therapieunterbringungsgesetz, das nur für sogenannte Altfälle gilt, erfassen. "Wir haben vor zwei Tagen einen konkreten Vorschlag für ein Bundesgesetz gemacht. Dieser ist von den übrigen Ländern durchweg positiv aufgenommen worden", erklärte Kutschaty. "Der Bund muss nun seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bürger gerecht werden. Er darf sich nicht hinter der Behauptung verstecken, dafür sei er nicht zuständig!"


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Datum: 17.08.2011 - 14:30 Uhr
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