Neue OZ: Kommentar zu Anti-Terror-Gesetzen
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Trotz aller Kritik von Datenschützern und Opposition hat die
Bundesregierung bei den Anti-Terror-Gesetzen ein vernünftiges
Ergebnis gefunden. Es ist richtig, das Gros der 2002 eingeführten
Befugnisse der Geheimdienste ein weiteres Mal für vier Jahre zu
verlängern. Zwei externe Gutachter hatten zuvor den Praxis- und
Grundrechtstest gemacht. Sie kamen zu dem Resultat, dass die meisten
Paragrafen für die Sicherheitsbehörden von Nutzen sind und die
Vorschriften nicht ausufernd eingesetzt wurden.
Auch zehn Jahre nach den Anschlägen des 11. September 2001 braucht
es die Anti-Terror-Gesetze. Gerade in Zeiten radikalisierter
Einzeltäter wäre es fatal, den Nachrichtendiensten Einblicke in
Flugrouten, Finanzströme und das Kommunikationsverhalten
Terrorverdächtiger zu erschweren.
Gut ist der schwarz-gelbe Kompromiss aber auch, weil er einen
besseren Schutz unbescholtener Bürger vor Nachstellungen vorsieht.
Insbesondere wird die Kontrolle der Nachrichtendienste durch das
Parlament ausgebaut, damit sie ihre Sonderrechte tatsächlich nur zur
Jagd auf Fanatiker nutzen.
Die geplante Prüfungskommission der Regierung zu den
Sicherheitsgesetzen ist hingegen eher Kosmetik. Sie wird in erster
Linie eingesetzt, damit die Bürgerrechtspartei FDP nicht mit leeren
Händen dasteht. Das Zugeständnis ermöglicht es der
Bundesjustizministerin, einen für sie schmerzhaften Kompromiss doch
noch als Erfolg zu verkaufen.
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Datum: 17.08.2011 - 22:00 Uhr
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