REINEMUND: Kommunale Unternehmen werden nicht benachteiligt (18.08.2011)
ID: 463935
REINEMUND: Kommunale Unternehmen werden nicht benachteiligt (18.08.2011)
Die Aussage, die Kommunen könnten künftig nur noch den kaum verwertbaren Abfall sammeln und ausschließlich Privatunternehmen entsorgten die wertvolleren Stoffe, ist schlicht falsch. Vielmehr gewährleistet die vorgesehene Ausschreibungspflicht mehr Transparenz und somit für die jeweilige Kommune eine Auswahlmöglichkeit um das beste Angebot.
Selbstverständlich können die kommunalen Entsorger ebenso am Ausschreibungsverfahren teilnehmen und sich dem Wettbewerb stellen. Transparente Verfahren und fairen Wettbewerb anzustreben, sollte auch für die Kommunen und kommunalen Unternehmen selbstverständlich sein. Es ist unverantwortlich, durch derartige Panikmache die Kommunen und die Bürger zu verunsichern. Von einem Minister darf man mehr Objektivität und Unvoreingenommenheit erwarten. Unser Ziel ist es, mit Hilfe der Wertstofftonne alle recyclebaren Wertstoffe auch der Verwertung zuzuführen, nicht nur die Verpackungen des Dualen Systems. Es verwundert sehr, dass ausgerechnet ein grüner Umweltminister sich gegen ein Mehr an Recycling ausspricht. Einfach nur dagegen zu sein, ist umweltpolitischer Unsinn.
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227 523 78
E-Mail: pressestelle@fdp-bundestag.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.08.2011 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 463935
Anzahl Zeichen: 1799
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 271 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"REINEMUND: Kommunale Unternehmen werden nicht benachteiligt (18.08.2011)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FDP-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).