Reaktion auf art-Bericht: Bund Deutscher Architekten fordert offene Wettbewerbe ohne Zulassungskriterien gesetzlich festzuschreiben
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Recherche mit neuen Dokumenten, die belegen, dass Schlossarchitekt
Franco Stella nur einen festangestellten Architekten hatte und damit
nicht berechtigt war, am Wettbewerb für das Berliner Stadtschloss
teilzunehmen. Durch die Teilnahmebedingung von drei Festangestellten
waren 85 Prozent aller deutschen Architekten vom Wettbewerb
ausgeschlossen, wie Zahlen des Europäischen Rats der Architekten ACE
belegen.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse hat die Debatte um
Wettbewerbsverfahren der öffentlichen Hand neu angefacht, inklusive
der Forderung, offene Wettbewerbe gesetzlich vorzuschreiben.
Michael Frielinghaus, Präsident des Bundes Deutscher Architekten
(BDA), sagte in einem Interview mit art: "Es wird nicht als
Kavaliersdelikt gesehen, wenn Kollegen mit falschen Angaben
operieren." Frielinghaus kritisierte, dass generell bei Wettbewerben
zu starre Bedingungen an die Teilnehmer gestellt würden: "Völlig
losgelöst vom Stadtschloss spüren wir, dass von den Bauherren immer
restriktivere Verfahren mit immer höheren Teilnehmerhürden gewählt
werden."
Dagegen fordert der BDA den Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen:
"Zulassungskriterien sind nicht notwendig. Der BDA fordert daher,
dass der öffentliche Bauherr grundsätzlich offene Wettbewerbe
auslobt." Es sieht ganz so aus, als ob diese Debatte erst beginnt.
Pressekontakt:
Maike Pelikan
art Kommunikation
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E-Mail presse@art-magazin.de
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Datum: 19.08.2011 - 10:00 Uhr
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