Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Fußfessel / Staatsvertrag
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Die elektronische Fußfessel ist vernünftig, um den Schutz der
Allgemeinheit vor Gewalttätern zu verbessern. Vor zu hohen
Erwartungen sei jedoch gewarnt. Das Gerät erleichtert es den
Behörden, rückfallgefährdeten Ex-Häftlingen auf der Spur zu bleiben.
Die Kontrolleure im hessischen Lagezentrum erfahren durch den Sender
aber nur, wo sich der ehemalige Gefangene aufhält. Was er an diesem
Ort tut oder zu wem er dort Kontakt hat, das bleibt im Dunkeln.
Selbst wenn der Überwachte sich offensichtlich verdächtig verhält
und eine festgelegte Sperrzone mit Spielplatz oder Kindergarten
betritt, könnte die Polizei im Ernstfall zu spät vor Ort sein. Ein
Patentrezept ist die Fußfessel also nicht. Die Kontrolle via Satellit
schafft aber eine Hürde, die Straftäter von weiteren Verbrechen
abhalten kann. Wichtiger für den Schutz der Bevölkerung ist es, dass
Bund und Länder sich rasch auf ein rechtsstaatlich sauberes Konzept
für die Sicherungsverwahrung einigen. Davon sind sie leider weit
entfernt.
Eckpunkte der Bundesjustizministerin für eine Reform fielen bei
den Ländern krachend durch. Als Wohlfühlprogramm für die Schlimmsten
der Schlimmen zerrissen Unionsminister das Papier von Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger. Selbst die Frage, welcher Täterkreis
künftig über das Ende der Haftzeit hinaus verwahrt werden darf, ist
bisher ungeklärt. Konstruktive Politik sieht anders aus.
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Datum: 29.08.2011 - 22:00 Uhr
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