Der KREUZER Tipp - Unternehmen und Kartell.
ID: 470277
Kartellrecht betrifft auch mittelständische Unternehmen und sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor. Wichtiges erfahren Sie wieder hier. Unabhängig von der Unternehmensgröße gilt das Verbot schwerwiegender Wettbewerbseingriffe. Diese sind gegenüber Konkurrenten, aber auch Kunden möglich.

(firmenpresse) - Der KREUZER Tipp - Unternehmen und Kartell
Kartellrecht betrifft auch mittelständische Unternehmen und sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor. Wichtiges erfahren Sie wieder hier.
Unabhängig von der Unternehmensgröße
gilt das Verbot schwerwiegender Wettbewerbseingriffe. Diese sind gegenüber Konkurrenten, aber auch Kunden möglich.
Die Einflussnahme auf Preise
Ihrer Wettbewerber oder die Wiederverkaufspreise Ihrer Kunden, z.B. durch Absprache von Mindestpreisen, ist verboten. Bereits der Informationsaustausch preissensibler Daten zwischen Konkurrenten, z.B. im Rahmen eines Verbandstreffens oder auf Messen, ist in der Regel als Kartellverstoß zu werten.
Bis zu 10[[%]] des weltweiten Konzernumsatzes
kann die Kartellbehörde als Bußgeld verhängen. Schon Ermittlungen stören die Funktionsfähigkeit Ihres Unternehmens erheblich, da z.B. Unterlagen und Computer beschlagnahmt werden.
KREUZER-Tipp: Eine Mitarbeiterschulung zu Kartellverboten ist der beste Weg, Sanktionen zu vermeiden, da oft bisheriges Verhalten bei genauer Betrachtung solche Kartellverstöße darstellt.
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Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Besonderes Know-how durch Fachanwälte
Spezialisierung nach Rechtsgebieten
Problemlösung in Projektteams
Tagesaktuelle Rechtsdatenbanken
Erfahrung seit über 30 Jahren
CR-Management GmbH & Co. KG
Stephan Zabel
Neuweiherstr. 3
90480 Nürnberg
zabel(at)cr-management.de
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http://www.cr-management.de
Datum: 30.08.2011 - 13:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 470277
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Günther Kreuzer
Stadt:
Nürnberg
Telefon: 0911 / 20 22-0
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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