Der KREUZER Tipp - Unternehmen und Kartell.

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ID: 470277

Kartellrecht betrifft auch mittelständische Unternehmen und sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor. Wichtiges erfahren Sie wieder hier. Unabhängig von der Unternehmensgröße gilt das Verbot schwerwiegender Wettbewerbseingriffe. Diese sind gegenüber Konkurrenten, aber auch Kunden möglich.



Der KREUZER Tipp - Unternehmen und Kartell.Der KREUZER Tipp - Unternehmen und Kartell.

(firmenpresse) - Der KREUZER Tipp - Unternehmen und Kartell

Kartellrecht betrifft auch mittelständische Unternehmen und sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor. Wichtiges erfahren Sie wieder hier.

Unabhängig von der Unternehmensgröße

gilt das Verbot schwerwiegender Wettbewerbseingriffe. Diese sind gegenüber Konkurrenten, aber auch Kunden möglich.


Die Einflussnahme auf Preise

Ihrer Wettbewerber oder die Wiederverkaufspreise Ihrer Kunden, z.B. durch Absprache von Mindestpreisen, ist verboten. Bereits der Informationsaustausch preissensibler Daten zwischen Konkurrenten, z.B. im Rahmen eines Verbandstreffens oder auf Messen, ist in der Regel als Kartellverstoß zu werten.



Bis zu 10[[%]] des weltweiten Konzernumsatzes

kann die Kartellbehörde als Bußgeld verhängen. Schon Ermittlungen stören die Funktionsfähigkeit Ihres Unternehmens erheblich, da z.B. Unterlagen und Computer beschlagnahmt werden.

KREUZER-Tipp: Eine Mitarbeiterschulung zu Kartellverboten ist der beste Weg, Sanktionen zu vermeiden, da oft bisheriges Verhalten bei genauer Betrachtung solche Kartellverstöße darstellt.


-Alle Presseveröffentlichungen zu unserer Kanzlei finden Sie auf www.kreuzer.de (http://www.kreuzer.de)


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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.08.2011 - 13:55 Uhr
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