PILTZ: Sicherheit und Persönlichkeitsrechte von Flugpassagieren gleichermaßen achten (31.08.2011)
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PILTZ: Sicherheit und Persönlichkeitsrechte von Flugpassagieren gleichermaßen achten (31.08.2011)
Die Entscheidung des Bundesinnenministers, aufgrund der im Pilotprojekt am Hamburger Flughafen zutage getretenen offenen Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Körperscannern auf deren Einführung an deutschen Flughäfen jetzt zu verzichten, ist richtig. Die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Datenschutz auf der einen und einer höheren Sicherheit sowie leichteren Passagierabfertigung auf der anderen Seite, kann nach den nun vorliegenden Erkenntnissen nicht anders aussehen. Häufige Fehlalarme sind nicht nur ein Problem für die Leichtigkeit der Passagierabfertigung und führen zu längeren Wartezeiten sowie zusätzlichem Aufwand für Sicherheitspersonal und Passagiere gleichermaßen, sondern zeigen auch deutlich auf, dass die Technologie noch nicht wirklich ausgereift ist. Gerade Fehlalarme aufgrund körperlicher Gebrechen oder medizinischer Hilfsmittel sind zudem im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte problematisch. Diese Probleme dürfen nicht übersehen werden.
Auch die EU muss diese Probleme zur Kenntnis nehmen. Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse des Pilotprojekts in Hamburg auch der Kommission in Brüssel deutlich machen, dass neue Technologien nicht um jeden Preis eingesetzt werden dürfen. Die Bundesregierung ist hier in Europa mit gutem Beispiel vorangegangen.
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Datum: 31.08.2011 - 15:15 Uhr
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