Unterhaltsanspruch von geschiedenen Ehepartnern !
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Verlust oder Kürzung des Unterhaltsanspruches eines geschiedenen Ehepartners !
Ein geschiedener Ehepartner verliert seinen nachehelichen Unterhalt, wenn er nicht aufaufgefordert dem anderen Ehepartner Angaben zu seinem laufenden Einkommen macht.
Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehepartners kann wegen Verschweigens der wahrem Einkommenssituation gekürzt, versagt oder zeitlich zu begrenzt werden.
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, hat die Ex-Ehefrau dem unterhaltspflichtigen Ex-Gatten verschwiegen, dass sie auf Grund einer Tätigkeit monatlich höherer Einkommen hat.
Nach dieser diesen Umstand erfahren hat, hat der Ex-Mann in verschiedenen Instanzen versucht, dass der bestehende Unterhaltsanspruch der Ex-Frau gekürzt wird. Der Bundesgerichtshof gab dem Ex-Mann Recht.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass grundsätzlich der Unterhaltsberechtigte unaufgeforderte Einkommensänderungen an den Unterhaltspflichtigen zu melden hat. Macht er/ sie dies nicht kann es zu den oben angedeuteten Sanktionen kommen.
Darüber hinaus muss die Ex-Frau in diesem Fall sogar befürchten, den gesamten Unterhaltsanspruch zu verlieren, da der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die nachehebedingten Nachteile der Ex-Frau nicht mehr vorliegen, weil diese vollschichtig arbeiten gehen kann.
Urteil vom 16. April 2008 XII ZR 107/06
Tipp von anwalt sofort:
Teilen Sie Ihrem Ex-Partner Änderungen Ihrer Einkommensituationen unaufgefordert mit und zwar immer zum Zeitpunkt in dem diese eintreten.
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06108 Halle
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Datum: 19.04.2008 - 19:42 Uhr
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Freigabedatum: 19.04.2008
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