Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage berechnet werden
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Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage berechnet werden
Eine Anhebung des Regelsatzes um lediglich zehn Euro wäre vollkommen ungenügend. Es liegt auf der Hand, dass die grundlegenden Mängel der Regelsatzberechnung nicht behoben worden sind. Mit allen Mitteln wird das Existenzminimum kleingerechnet und nach Kassenlage festgelegt.
Das Grundrecht auf die Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe hat sich aber nicht an der Kassenlage sondern am notwendigen Bedarf zu orientieren. Das Existenzminimum ist kein Fall für die Ministerialbürokratie. Die Prüfung und Berechnung des Regelsatzes gehört in die Hände einer unabhängigen Expertenkommission.
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Datum: 05.09.2011 - 10:15 Uhr
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