EFSF-Vertrag muss dem Bundestag vorgelegt werden
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EFSF-Vertrag muss dem Bundestag vorgelegt werden
Die Bundesregierung muss den Vertrag zur Europaeischen Finanzstabilisierungsfazilitaet (EFSF) jetzt dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen. Nur so ist die Vereinbarkeit mit unserem Grundgesetz garantiert. Die vereinbarten Massnahmen zur Bekaempfung der Krise muessen parlamentarisch getragen, handlungsfaehig ausgestaltet und verfassungsmaessig wasserdicht gemacht werden. Die Gruende dafuer liegen auf der Hand:
- Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Lissabon-Entscheidung klargestellt, dass eine parlamentarische Beteiligung in allen europaeischen Grundsatzfragen elementar ist. Der Versuch, die EFSF mit juristischen Winkelzuegen davon auszunehmen, ist zum Scheitern verurteilt.
- Der EFSF-Vertrag verpflichtet die Bundesrepublik zur Uebernahme enormer finanzieller Risiken. Dieser Mechanismus ist notwendig und richtig. Die Wahrung der Budgethoheit des Parlaments gebietet es jedoch, dass die Abgeordneten den Vertrag gemaess des "Europaartikels" 23 des Grundgesetzes beschliessen.
- Solch weitreichende Entscheidungen duerfen nicht im Kreise weniger Regierungschefs getroffen werden. Die Methode Merkel heisst: Aushandeln hinter verschlossenen Tueren und den Bundestag vor vollendete Tatsachen stellen. Nur eine gesellschaftliche Debatte und eine Zustimmung der gewaehlten Volksvertretung schafft die auf Dauer notwendige Akzeptanz in der Bevoelkerung.
Die EFSF ist ein europaeisches Vorhaben. Genau deshalb muss die Bundesregierung den Vertrag dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen, sonst wird sie bei naechster Gelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern.
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Datum: 05.09.2011 - 15:30 Uhr
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