Neue Kürzung ersetzt Pendlerpauschale
Falls das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale endgültig kippt, wird die Bundesregierung sich die fehlenden Steuereinnahmen an anderer Stelle zurückholen - wahrscheinlich beim Arbeitnehmerpauschbetrag. Dies berichtet das Rechtsportal Rechtsprechung.com unter Bezugnahme auf eine Äußerung von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Haushaltsausschuss des Bundestages.
(firmenpresse) - Seit dem 1. Januar 2007 sind Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten mehr. Der Gesetzgeber geht danach davon aus, dass der Weg von und zu der Arbeitsstätte in die private Sphäre fällt (sog. Werkstorprinzip). Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hielt die Neuregelung mit Beschluss vom Januar 2008 für verfassungswidrig, soweit Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte weder als Werbungskosten noch auf andere Weise abgezogen werden können. Er hat deshalb zwei Verfahren über die Ablehnung eines Lohnsteuerermäßigungsantrags mit Beschlüssen vom 10. Januar 2008 ausgesetzt und das Abzugsverbot dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.
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Datum: 24.04.2008 - 09:58 Uhr
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