Zynischer Umgang der Bundesregierung mit Ruestungsexportrichtlinien
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Zynischer Umgang der Bundesregierung mit Ruestungsexportrichtlinien
Der Umgang der Bundesregierung mit den strengen deutschen Ruestungsexportrichtlinien wird immer fahrlaessiger und haarstraeubender. Offenbar ignoriert die Bundesregierung ernstzunehmende Hinweise, dass in Lizenz produzierte G-36 Sturmgewehre der Firma Heckler Koch von saudi-arabischer Seite auf internationalen Waffenmessen und im Internet zum Verkauf angeboten werden. Das ARD-Magazin "Kontraste" hatte kuerzlich darueber berichtet. Auf die Frage, wie sie auf diese offensichtliche Verletzung der sogenannten Endverbleibsklausel, nach der importierte oder in Lizenz produzierte Waffen nicht an Dritte weiterverkauft werden duerfen, zu reagieren gedenke, antwortet die Bundesregierung nun, dass "in der blossen Praesentation der Gueter im Internet oder auf einer Messe (...) insbesondere noch kein Angebot zu sehen (sei), die G-36 Sturmgewehre ohne die Zustimmung der Bundesregierung an Dritte zu liefern".
Es bedarf schon einer gehoerigen Portion Zynismus, wenn man den Zusammenhang zwischen Praesentation und damit Verkaufsangebot und Verkaufsabsichten leugnet. Zu welchem Zweck sollen denn sonst die Waffen "praesentiert" werden? Dazu schweigt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Die Bundesregierung muss ihrer Verpflichtung nachkommen und gegenueber Saudi-Arabien auf die Einhaltung der Endverbleibsklausel bestehen. Ein Verstoss gegen diese verbindliche Regel kann nicht hingenommen werden. Die Bundesregierung kann nicht weiter einfach die Augen verschliessen, wenn solche Regelverstoesse in der Oeffentlichkeit vorbereitet oder gar vollzogen werden.
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Datum: 08.09.2011 - 16:00 Uhr
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