ZDB-Vize Dupré fordert: Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge!
ID: 476680
über die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen
Rentenversicherung fordern wir, als Erstes die Vorfälligkeit der
Sozialversicherungsbeiträge abzuschaffen. Die Fälligkeit der
Sozialversicherungsbeiträge muss sich wieder an der Fälligkeit des
Entgeltanspruches orientieren." Diese Forderung erhob der
Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank
Dupré, heute in Berlin.
Zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrages war die
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Jahre 2005 vorverlegt
worden. Diese Vorverlegung hat bei den mittelständischen
Bauunternehmen aufgrund der Lohnabrechnung auf Stundenlohnbasis einen
deutlichen Anstieg des Verwaltungsaufwands verursacht, weil die
Arbeitgeber verpflichtet worden sind, den voraussichtlichen
Sozialversicherungsbeitrag für den laufenden Kalendermonat zu
schätzen und diesen am fünftletzten Banktag zu überweisen. "Für die
Bauunternehmen bedeutete diese Vorverlegung, die 2006 einem 13.
Rentenbeitrag gleich kam, ständige nachträgliche Korrekturen der
Lohnabrechnung und führte dazu, dass die Arbeitgeber nicht mehr
zwölf, sondern 24 Monatsabrechnungen erstellen müssen." Schilderte
Dupré die Situation.
Die derzeitige Regelung führt damit auch zu einem höchst
problematischen Liquiditätsentzug bei den personalintensiven
Unternehmen der Bauwirtschaft: Denn die Sozialabgaben müssen von den
Unternehmen wegen der Vorverlegung der Fälligkeit vorfinanziert
werden, meist durch Bankkredite. "Dieser Liquiditätsentzug ist nicht
mehr akzeptabel und muss rückgängig gemacht werden. Und dazu müssen
die Spielräume in der Rentenversicherung jetzt genutzt werden." So
Dupré weiter. "Wir erwarten von der Politik, dass sie Prioritäten
richtig setzt.
Nun ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um die Betriebe von dem
entstandenen bürokratischen Mehraufwand und dem dauerhaften
Liquiditätsentzug durch eine Rückkehr zu der früheren gesetzlichen
Regelung zu entlasten. Danach war der
Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zum 15. des Folgemonats zu
entrichten. Die Sozialversicherungsträger verlieren dadurch 2012
keine Beitragseinnahmen, sondern erhalten diese - wie bis zum Jahre
2005 - dann, wenn auch der Arbeitnehmer seinen Lohn erhalten hat.
"Die Bundesregierung könnte damit ihre Reformfähigkeit unter Beweis
stellen, eine bürokratische und kostenintensive Regelung wieder
kassieren und gleichzeitig einen wirkungsvollen Beitrag zum
Bürokratieabbau leisten." So Dupré abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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Datum: 09.09.2011 - 09:59 Uhr
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