Lausitzer Rundschau: Faktisch wird gekürzt
Finanzminister Schäuble rechnet Rente mit 69 durch
ID: 477519
Deutschen noch nicht verinnerlicht - da lässt Finanzminister Wolfgang
Schäuble ein noch höheres Renteneintrittsalter durchrechnen: Demnach
sollen künftig nur noch jene volle Altersbezüge erhalten, die mit 69
Jahren ihren Arbeitsplatz verlassen. Zwar versuchte Schäubles
Ministerium den neuen Rentenplan gestern eilig als nur eine von
mehreren Varianten zu relativieren. Wirklich überraschend aber kommt
er nicht: Im Mai bereits haben die fünf Wirtschaftsweisen in einem
Sonderbericht für die Bundesregierung "ein gesetzliches
Renteneintrittsalter von 68 beziehungsweise 69 Jahren" ab dem Jahr
2045 empfohlen. Und als Kanzlerin Angela Merkel das Papier als
"wertvolle und wichtige Grundlage" adelte, gab sie damit grünes Licht
für Schäubles jetzige Berechnungen. Diese begründet er mit etwas, was
wie ein Vielzweck-Argument anmutet: die derzeitige Wirtschafts- und
Finanzkrise. Deshalb spricht einiges dafür, dass die Rente mit 69
schon früher kommt als erst 2045. Später als jetzt in den Ruhestand
gehen wird aber auch künftig kaum jemand - schon jetzt erreicht nur
jeder dritte 65-Jährige arbeitend die Rente. Damit sind Schäubles
Zahlenspiele nichts anderes als die Ankündigung einer weiteren
de-facto-Rentenkürzung.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.09.2011 - 21:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 477519
Anzahl Zeichen: 1568
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Cottbus
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 193 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lausitzer Rundschau: Faktisch wird gekürzt
Finanzminister Schäuble rechnet Rente mit 69 durch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lausitzer Rundschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).