Facebook zur Selbstregulierung beim Datenschutz bereit

Facebook zur Selbstregulierung beim Datenschutz bereit

ID: 478222

Facebook erfreut sich auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Bislang hat sich Facebook nur wenig um die deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz seiner Nutzer gekümmert. Da sich die europäische Niederlassung von Facebook in Irland befindet, hält Facebook in ganz Europa irisches Datenschutzrecht für anwendbar. Zuletzt hatten die sog. Facebook-Partys eine rege Diskussion in Politik und Öffentlichkeit hervorgerufen.




(firmenpresse) - Wie einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 08.09.2011 zu entnehmen ist, hat sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU mit einem Facebook-Vertreter getroffen und darauf geeinigt, dass Facebook erstmals an einer Initiative zur Selbstverpflichtung von sozialen Netzwerken mitarbeiten werde. Darin sollen Regelungen zur Datensicherheit, sicheren Identitäten sowie Aspekten des Daten-, Verbraucher- und Jugendschutzes enthalten sein. Facebook will demnach künftig auch den Verhaltenskodex zum Jugendschutz und den Verhaltenskodex für Betreiber von Social Communities beachten, den andere deutsche Anbieter von Social Communities bereits unterzeichnet haben. Mittelfristig wolle Friedrich einen allgemeinen Kodex für soziale Netzwerke einführen, der Regelungen zur Datensicherheit, sicheren Identitäten sowie Aspekten des Daten-, Verbraucher- und Jugendschutzes enthalte.

Um die Entwicklung eines solchen allgemeinen Kodexes für soziale Netzwerke anzustoßen, werde das Bundesinnenministerium die betreffenden Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie die sozialen Netzwerke zu Gesprächen einladen. Der Zustand der Selbstregulierung solle den Zeitraum überbrücken, bis auf europäischer Ebene eine überarbeitete Datenschutz-Richtlinie verabschiedet werde.

Es wird sich zeigen, ob sich die Auffassung des Bundesministers bestätigt, dass mit der grundsätzlichen Bereitschaft Facebooks, sich Selbstverpflichtungen anzuschließen und diese weiter auszubauen, die Diskussion, inwieweit deutsches Datenschutz- und Telemedienrecht für Facebook gilt, deutlich entschärft wird.

Die Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums ist abrufbar unter:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/09/facebook.html

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Datum: 12.09.2011 - 19:29 Uhr
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