Deutsche Zentral Inkasso treibt Forderungen für IContent bei
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Deutsche Zentral Inkasso fordert im Auftrag der IContent GmbH knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.

(firmenpresse) - Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Februar (Siehe Pressemeldung des Verbraucherdienst e.V. vom 08.02.2011 http://www.onejournal.de/item/ratgeber-recht/26/201102084d516eba9c324-pr43303.html) für die IContent GmbH Forderungen einzutreiben versuchte, tritt das Inkassounternehmen nun erneut in Erscheinung. Wiederum ist den Zahlungsaufforderungen zur Einschüchterung ein Urteil beigefügt, in diesem Fall des Amtsgerichts Detmold. Die Forderung sollte nicht ignoriert werden, da dies die Beträge durch zusätzliche Mahn – , sowie eventuelle Gerichts- und Anwaltskosten zusätzlich in die Höhe treibt. (Siehe auch http://www.verbraucherdienst.com/aktuelles/verbraucherdienst-aktuelles-details.php?id=140&was=).
Auch wenn die Zahlungsaufforderung eventuell nicht berechtigt sein könnte gilt es Ruhe zu bewahren, und sich zunächst von fachkundiger Seite beraten zu lassen. Gleiches gilt, wenn Forderungen der DOZ (Deutsche Zentral Inkasso GmbH) eingehen, deren Ursprungsgläubiger zum Beispiel Content4U GmbH (download-service.de) ist. Sowohl outlets.de als auch download-service.de genießen seit langem einen zweifelhaften Ruf – auch wenn die Kostenpflicht des jeweiligen Angebots seit geraumer Zeit etwas deutlicher erkennbar ist.
Verbraucherdienst e.V. prüft, berät, und ist unterstützend tätig 0201-176790
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Bereitgestellt von Benutzer: verbraucherdienst
Datum: 15.09.2011 - 17:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.09.2011
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