Rheinische Post: Bischof Müller: Als Katholik hat Bundespräsident Wulff keine Vorrechte
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mit Blick auf konfessionsverschiedene Ehen und ein gemeinsames
Abendmahl gegen "pauschale Zugeständnisse, die lehrmäßig nicht in
Ordnung sind". Müller, der in der katholischen Deutschen
Bischofskonferenz für Ökumene zuständig ist, stützte im Interview mit
der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Montagausgabe) die
Mahnung Kardinal Lehmanns, ökumenisch nicht über die Stränge zu
schlagen: "Wir Katholiken können nicht evangelisch werden in dem
Sinne: Die Evangelischen haben zwei Sakramente, wir haben sieben,
also einigen wir uns auf fünf. So funktioniert Ökumene nicht." Man
dürfe, so Müller, Ökumene "nicht mir der Brechstange" machen. Das
gilt nach seiner Meinung auch für das Problem, geschiedenen
Katholiken, die wieder geheiratet haben, pauschal zum
Sakramente-Empfang zuzulassen. Müller: "Wir Katholiken gehen von dem
hohen Gut, ja, dem Geschenk der Unauflöslichkeit der Ehe aus. Wir
müssen pastoral jeden Einzelfall betrachten, aber wir können nicht
generell und augenzwinkernd sagen: Wiederverheiratete Geschiedene
können einfach zur Heiligen Kommunion gehen, und dann ist alles in
Ordnung." Über den in diesem Zusammenhang oft genannten
Bundespräsidenten Christian Wulff, der katholisch, geschieden und
wiederverheiratet ist, sagte der Regensburger Bischof: "Als
Bundespräsident hat Christian Wulff im staatlichen Sektor Anspruch
auf besondere Achtung. Als Katholik hat er keine besonderen
Vorrechte."
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Datum: 19.09.2011 - 00:00 Uhr
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