OFD Rheinland erlässt Bewertungsvorschrift für steuerfreie Sachbezüge
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Die Richter des Bundesfinanzhofes urteilten hinsichtlich der Versteuerung von Geschenk- und Tankgutscheinen im vergangenen Jahr wiederholt gegen die Finanzverwaltung. Mittlerweile hat die OFD Rheinland mit einem Erlass konkretisiert, wie derartige Sachbezüge durch die Finanzämter bewertet werden sollen. Die Braunschweiger Steuerberaterin Monika Nadler berichtet über die aktuelle Situation.
Mit der Oberfinanzdirektion Rheinland reagierte erstmals der Fiskus auf die konkretisierte Rechtslage, aufgrund derer ihm in der Summe ein signifikanter Steuerertrag entgeht. Nach einem aktuellen Erlass der Oberfinanzdirektion soll der Bewertungsabschlag von vier Prozent auf einen großen Anteil der vom BFH steuerbefreiten Sachbezüge entfallen.
Wie hoch der Steuerwert eines Sachbezuges anzusetzen ist, bestimmt sich nach dessen Letztverbraucherpreis abzüglich üblicher Preisnachlässe. Zur Verwaltungserleichterung gilt hier ein pauschaler Abzug von vier Prozent auf alle Letztverbrauchpreise - der sogenannte Bewertungsabschlag. Der aktuelle Erlass der Oberfinanzdirektion Rheinland nimmt folgende Sachbezüge von der Anwendung des Bewertungsabschlags aus:
- Gutscheine mit begrenztem Betrag
- Alle Sachbezüge, die beim Arbeitgeber durch eine Kostenerstattung verrechnet werden.
- Geldzuwendungen, sofern sie nur für einen vorab festgelegten Zweck genutzt werden dürfen.
In Folge dieser Bewertungsregelung ist Arbeitgebern und Arbeitnehmern anzuraten, darauf achtzugeben, dass Sachbezüge nicht über 44 Euro im Monat hinausgehen. Wird diese Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, ist automatisch der gesamte Sachbezug zu versteuern.
Die steuerliche Ausgestaltung von Gratifikationen und Sachbezügen ist nicht unkompliziert. Monika Nadler engagiert sich als Steuerberaterin seit vielen Jahren dafür, diese und andere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen. Für eine umfassende Beratung steht sie gerne bereit.
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Datum: 20.09.2011 - 13:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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