Familienpflegezeitgesetz der Bundesregierung ist eine Farce
ID: 483578
Familienpflegezeitgesetz der Bundesregierung ist eine Farce
Das Familienpflegezeitgesetz der Bundesregierung bringt fuer pflegende Angehoerige keine Verbesserung. Darin war sich die Mehrheit der Sachverstaendigen ebenso wie eine Vielzahl von Familienverbaenden einig.
1. Denn es fehlt ein Rechtsanspruch auf Freistellung, auf den sich die Beschaeftigten berufen koennen. Das ist ein entscheidender Konstruktionsfehler des Gesetzes. Ministerin Schroeder hatte den Rechtsanspruch vollmundig versprochen, ist dann aber unter dem Druck der FDP eingeknickt.
2. Die private Pflichtversicherung, die abgeschlossen werden muss, belastet nur die pflegenden Angehoerigen. Damit zementiert die Bundesregierung die private Verantwortung fuer die Pflege.
3. Der Gesetzentwurf aendert nichts daran, dass Frauen weiterhin die Hauptlast fuer die Pflege ihrer Angehoerigen aufgebuerdet wird. Ein Gesamtkonzept zur Staerkung der oeffentlichen Verantwortung fuer die Pflege fehlt voellig. Weder die pflegerische Infrastruktur noch die professionelle Pflege werden weiter entwickelt.
Das Familienpflegezeitgesetz ist eine Farce. Wir setzen stattdessen auf die Weiterentwicklung des bestehenden Pflegezeitgesetzes.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 20.09.2011 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 483578
Anzahl Zeichen: 1909
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 284 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Familienpflegezeitgesetz der Bundesregierung ist eine Farce"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).