GTÜ: Leichter zum H-Kennzeichen
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GTÜ: Leichter zum H-Kennzeichen
Eine amtliche Begutachtung nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist für die Zuteilung des H-Kennzeichens nach wie vor erforderlich. Durchgeführt werden die Prüfungen bei allen anerkannten Überwachungsorganisationen. Die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs müssen, angelehnt an den damaligen Originalzustand, vorhanden oder zeitgenössisch ersetzt sein. Durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen wurden und damit zeitgenössisch sind, werden anerkannt.
Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen können vom Halter Nachweise wie damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines Fahrzeugs desselben Typs, damalige Herstellerfreigaben, einschlägige Fachliteratur, fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen oder Originalprospekte) oder geeignete Presseveröffentlichungen (Vorstellungen und Testberichte) vorgelegt werden. Bei der Beschaffung entsprechender Nachweise helfen auch die GTÜ-Prüfingenieure vor Ort oder der GTÜ-Oldtimerservice unter www.gtue-oldtimerservice.de weiter.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Klassiker und Oldtimerstatus beantwortet die aktuelle Broschüre "GTÜ Informativ", die bei den GTÜ-Partnern kostenlos erhältlich ist und alternativ unter http://informativ.gtue.de zum Download bereitsteht.
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Datum: 20.09.2011 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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