Regierung lehnt Reform des Pflegebeduerftigkeitsbegriffs ab
ID: 484556
Regierung lehnt Reform des Pflegebeduerftigkeitsbegriffs ab
Die Regierungsparteien haben in der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses den Antrag der SPD: "Neuen Pflegebeduerftigkeitsbegriff einfuehren - Chancen zu noetigen Veraenderungen nutzen" abgelehnt. Damit haben sie bewiesen, dass sie an einem Fortschritt im Bereich der Pflege nicht interessiert sind und die Pflegereform weiter verschleppen wollen.
Der Antrag der SPD fordert die zuegige Umsetzung des neuen Pflegebeduerftigkeitsbegriffs durch die Regierung. Mit der Umsetzung des neuen Begriffs ist eine ganzheitliche Sicht auf pflegebeduerftige Menschen und eine Staerkung des Rechts auf Selbstbestimmung und Teilhabe von Pflegebeduerftigen verbunden.
Die Umsetzung des neuen Pflegebeduerftigkeitsbegriffs wuerde insbesondere zu einer angemessenen Beruecksichtigung von Pflegebeduerftigen mit Demenz innerhalb der Pflegeversicherung fuehren.
Statt dem Antrag der SPD zuzustimmen oder endlich einen eigenen Vorschlag fuer die Pflegereform vorzulegen, streitet sich die Union weiter. Immer wieder tauchen neue Vorschlaege auf. Die Regierung bleibt weiter handlungsunfaehig. Ihr fuer den Sommer angekuendigtes Konzept zur Reform der Pflegeversicherung ist krachend gescheitert.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 21.09.2011 - 15:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 484556
Anzahl Zeichen: 1939
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 267 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Regierung lehnt Reform des Pflegebeduerftigkeitsbegriffs ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).