Bundesregierung legt Kabinettsentwurf für neue Gebührenordnung für Zahnärzte vor

Bundesregierung legt Kabinettsentwurf für neue Gebührenordnung für Zahnärzte vor

ID: 484682

Bundesregierung legt Kabinettsentwurf für neue Gebührenordnung für Zahnärzte vor



(pressrelations) - OZ ? Kritikpunkte bleiben

Berlin, 21. September 2011 ? "Die GOZ-Reform war überfällig. Ein großer Wurf ist sie aus politischen und fiskalischen Gründen nicht geworden." Mit diesen Worten kommentierte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, den heutigen Kabinettsbeschluss zur Gebührenordnung für Zahnärzte. "Wir haben nach 23 Jahren Stillstand eine Minimalreform. Zentrale Punkte fehlen darin", so Engel.

Zwar bringe, so die Einschätzung der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Novellierung der Gebührenordnung den Patienten eine zeitgemäßere Struktur und mehr Klarheit in Abrechnungsfragen. Dennoch habe die GOZ-Novelle erhebliche Schwächen. Eine qualitativ hochwertige Behandlung auf dem Stand der Wissenschaft, die den Patienten der PKV, aber auch der GKV, die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt ermöglicht, sei mit der neuen GOZ hingegen nicht gesichert. Mit dem völligen Verzicht auf eine Anhebung des GOZ-Punktwertes, der seit 1988 nicht an die allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen angepasst worden sei, blieben die Interessen der Zahnärzte weitestgehend unberücksichtigt. Für den Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, hat das einen Grund: "Diese Novelle ist ein PKV-Schongesetz! Die von der Bundesregierung berechnete Belastung der PKV mit 0.6 Prozentpunkten ist der Beleg."

Bei aller Kritik begrüßen BZÄK und KZBV aber, dass vor allem die Öffnungsklausel nicht aufgenommen und einige Vorschläge der Zahnärzteschaft (zum Beispiel zum Zielleistungsprinzip) berücksichtigt wurden.


Hintergrund
Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen. Die alte GOZ wurde 1987 entwickelt und trat zum 1. Januar 1988 in Kraft. Seit 23 Jahren wurde sie nicht aktualisiert und bildet somit nicht mehr den wissenschaftlichen Fortschritt in der Zahnmedizin und die allgemeinen Preisentwicklungen ab. Seit Jahren fordert die deutsche Zahnärzteschaft deshalb vom Gesetzgeber, die GOZ zu aktualisieren.




Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
mobil: 0172-3946327 E-Mail: presse@bzaek.de

KZBV: Dr. Reiner Kern, Telefon: +49 30 280 179 27, mobil: 0173-2603167
E-Mail: kzbv.presse@kzbv.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Erklärung des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG zum Projekt Stuttgart 21: Welt-Alzheimer-Tag 2011: Neue Information der Alzheimer Forschung Initiative 'Umgang mit Alzheimer-Patienten - was kann ich tun?'
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 21.09.2011 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 484682
Anzahl Zeichen: 2681

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 244 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesregierung legt Kabinettsentwurf für neue Gebührenordnung für Zahnärzte vor"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundeszahnärztekammer (BZAEK) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Mund auf gegen Blutkrebs. Stäbchen rein, Spender sein. ...

Patienten können sich ab sofort beim Zahnarzt informieren Berlin, 26. März 2013 - Ein potentieller Lebensspender zu werden, wird in Zukunft noch einfacher, darauf verweisen die DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei gemeinnützige Gesellschaft ...

Alle Meldungen von Bundeszahnärztekammer (BZAEK)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z