Bundeskabinett beschließt erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-

Bundeskabinett beschließt erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-Novelle)

ID: 484686

Bundeskabinett beschließt erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-Novelle)



(pressrelations) - Berlin - Das Bundeskabinett hat heute die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen. Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen im Rahmen der Behandlung von Privatversicherten. Für gesetzlich Krankenversicherte findet die GOZ nur dann Anwendung, wenn die Versicherten über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende besonders aufwendige Zahnersatzleistungen oder Füllungsalternativen in Anspruch nehmen.

Die Verordnung dient der Anpassung des Gebührenverzeichnisses der seit 1988 nicht überarbeiteten Gebührenordnung an die medizinische und technische Entwicklung. So werden häufig erbrachte Leistungen in das Gebührenverzeichnis aufgenommen, um eine indikationsgerechte Versorgung abzubilden und eine klare Abrechnungsgrundlage zu schaffen (z.B. bei Kunststofffüllungen).

Die Zahnärzte werden verpflichtet, dem zahlungspflichtigen Patienten bei besonders hohen Kosten für zahntechnische Leistungen einen Kostenvoranschlag anzubieten und auf Wunsch zu erstellen.

Insgesamt bietet die GOZ-Novelle - bei einem verantwortungsvollen und maßvollen Umgang aller Akteure mit den vorgesehenen Neuregelungen - einen für alle Seiten gangbaren Kompromiss, mit dem der von allen Beteiligten seit langem beklagte Stillstand bei der Überarbeitung des privatzahnärztlichen Gebührenrechts überwunden werden kann.

Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Weitere Informationen unter: http://www.bundesgesundheitsministerium.de


Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de


http://www.bmg.bund.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  PKV: Kein Nachholbedarf für Zahnarzthonorare Die elektronische Gesundheitskarte wird ab Oktober 2011 ausgegeben
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 21.09.2011 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 484686
Anzahl Zeichen: 2270

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 276 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundeskabinett beschließt erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-Novelle)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z