ARCD begrüßt EU-Bericht für Verkehrssicherheit

ARCD begrüßt EU-Bericht für Verkehrssicherheit

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ARCD begrüßt EU-Bericht für Verkehrssicherheit



(pressrelations) - Bad Windsheim (ARCD) ? Mit ihrem "Bericht zur europäischen Straßenverkehrssicherheit 2011 ? 2020" legen die Abgeordneten im EU-Verkehrsausschuss ein Bündel mit über hundert Empfehlungen und Forderungen an die EU-Kommission vor. "Mancher Vorschlag ist vielleicht nicht gerade neu", sagt Christian Wolf, stellvertretender Generalsekretär des ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland, "doch sind viele richtige und wichtige Ansatzpunkte für mehr Verkehrssicherheit enthalten."

Neu ist der Vorschlag, einen Koordinator oder eine Koordinatorin für die Straßenverkehrssicherheit in der EU zu ernennen. Er soll laut Dieter-Lebrecht Koch, Berichterstatter im Verkehrsausschuss, "keine weitere Behörde sein, sondern das Wirrwarr in der europäischen Verkehrspolitik vereinheitlichen". Dazu zählen die Kontrolle der Durchsetzung von beschlossenen Maßnahmen und die Umsetzung der europäischen Charta für Verkehrssicherheit in nationale und regionale Pläne ebenso wie die Harmonisierung der Straßenverkehrsvorschriften und Verkehrsschilder in Europa. Aus Sicht des ARCD müsste der Koordinator vor allem der EU-Kommission und den nationalen Verkehrsministern auf die Finger schauen, wenn wichtige Entscheidungen und Maßnahmen immer wieder verschleppt werden.

Der ARCD begrüßt auch die Forderung der Parlamentarier, innerhalb von zwei Jahren eine einheitliche Definition für die Kategorien "Lebensgefährlich Verletzte", "Schwer"- und "Leichtverletzte" zu erarbeiten, die dann überall in Europa gelten. Nur so wären die Unfallstatistiken der Länder seriös miteinander vergleichbar, um daraus Maßnahmen abzuleiten.

"Hinzukommen müsste die Einführung einer vierten Kategorie, nämlich die der Schwerstverletzten", fordert Christian Wolf. Durch eine verbesserte Notfallmedizin würden heute viele Unfallopfer am Leben bleiben, die vor einigen Jahren noch gestorben wären. Ihre pauschale Einordnung als Verletzte berücksichtige nicht die oft schweren lebenslangen Folgen und die hohen volkswirtschaftlichen Kosten.



Mit Blick auf Risiken durch Fahrer mit gesundheitlichen Problemen fordert der EUVerkehrsausschuss in seinem Papier "einen Augentest für alle Inhaber von Führerscheinen der Klassen A und B alle zehn Jahre sowie für alle über 65-jährige Führerscheininhaber alle fünf Jahre". Auch sollten die EU-Länder eine obligatorische ärztliche Untersuchung für Fahrer "ab einem bestimmten Alter" einführen, um festzustellen, ob diese körperlich, geistig und psychisch nach wie vor in der Lage sind, zu fahren. Offenbar sehen die EU-Parlamentarier in dieser Frage vor allem die nationalen Regierungen am Zug. "Wir werden mit Sicherheit keine gesetzlichen Vorschriften einführen", stellte Berichterstatter und stellvertretender Ausschussvorsitzender Koch in Berlin aus Sicht der EU-Parlamentarier klar. In Deutschland hat Verkehrsminister Ramsauer solchen Plänen bereits eine Absage erteilt. Er setzt auf das Einsichtsvermögen älterer Verkehrsteilnehmer und die Verantwortungsbereitschaft ihrer Ärzte.


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Datum: 23.09.2011 - 15:45 Uhr
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